Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeines zu Reisen in der EU
Einreise
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger haben das Recht, ohne besondere Formalitäten in jedes andere EU-Land zu reisen. Für diese Reisen genügt es, einen gültigen Reisepass bzw. einen gültigen Personalausweis zu besitzen und diesen auch mit sich zu führen.
Eines der beiden Dokumente sollte in jedem Fall mitgeführt werden, denn aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit ist es durchaus zulässig, an den Binnengrenzen Kontrollen durchzuführen. Ein Führerschein ist weder als Reisedokument noch als Identitätsnachweis ausreichend!
Hinweis
Grundsätzlich brauchen österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger zur Ausreise und zur Einreise einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis. Das ergibt sich aus den Bestimmungen des Passgesetzes.
Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Grundsätzlich müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie) beachtet werden.
Zusätzlich kann bei Flugreisen aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.
Achtung
Es ist außerdem zu beachten, dass auch Kinder einen eigenen Reisepass oder Personalausweis auf der Reise mithaben müssen.
Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters nach Österreich einreisen, wird empfohlen, zusätzlich zum Reisepass eine formlose Einverständniserklärung zur Auslandsreise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde der/des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme einer Kopie der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des → ÖAMTC und des → ARBÖ. Bei der Einreise in andere EU-Länder gelten möglicherweise zusätzliche Anforderungen.
Aufenthalt
In Ländern der Europäischen Union ist für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Eine Anmeldung ist jedoch in den meisten Fällen notwendig. Zumeist werden diese Anmeldeformalitäten in den Hotels, Herbergen, Appartements etc. automatisch mit Ausfüllen eines Formulars vor Ort erledigt.
Achtung
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss üblicherweise eine Aufenthaltsanzeige abgegeben werden.
In Österreich ist ein Gast in einem Beherbergungsbetrieb (z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmervermietungen) verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Eintreffen anzumelden, indem sie/er sich in das Gästeverzeichnis einträgt.
Weiterführende Links
- Einreise und Aufenthalt in Österreich (→ BMEIA)
- Reisen mit Kindern und Jugendlichen (→ BMEIA)
- Informationen über Einreisebestimmungen für Österreich (→ BMI)
- Unterwegs in der EU (→ EK)
- Urlaub mit Haustieren (→ BMSGPK)
- Reisedokumente für EU-Bürger (→ YourEurope)
- Reisedokumente für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern (→ YourEurope)
- Reisedokumente für Nicht-EU-Bürger (→ YourEurope)
- Reisedokumente für Minderjährige (→ YourEurope)
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- Bundesministerium für Inneres