Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Die österreichische Klimaschutzstrategie/Politik

Das internationale Übereinkommen von Paris, das im Jahr 2016 in Kraft getreten ist, ist das erste ambitionierte und rechtsverbindliche Vertragswerk zur Bekämpfung der Klimakrise mit Verpflichtungen für alle Staaten. Im Pariser Abkommen wurde das langfristige 2-Grad-Celsius-Ziel erstmals festgelegt und darüber hinaus sollen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Dieses Übereinkommen zielt auch darauf ab, die Fähigkeit der Länder zu stärken, mit den Auswirkungen des Klimawandels umzugehen, und sie in ihren Bemühungen bei der Transformation der Energiesysteme, der Wirtschaft und der Gesellschaft zu unterstützen. Eindringlich und alarmierend zeigen die Ergebnisse des neuesten Berichts des Weltklimarates (Intergovernmental Panel on Climate Change – IPCC) zu den Folgen einer globalen Temperaturerhöhung von 1,5 Grad Celsius den Handlungsbedarf.

Um die Folgen des Klimawandels auf ein erträgliches Maß einzudämmen, hat der Europäische Rat das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 keine Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen bzw. verbleibende Emissionen durch natürliche und technische "Senken" zu kompensieren. Mit den bereits beschlossenen Etappenzielen der Europäischen Union (EU), dem Klima- und Energiepaket 2020 sowie dem Rahmen für die EU-Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030, wurden erste Zwischenschritte auf dem Weg zu einer langfristigen Klimaneutralität rechtsverbindlich festgelegt. Das 2030-Ziel ist allerdings nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 vereinbar. Daher hat die EU-Kommission dieses Ziel im Rahmen des Green Deal und mit dem Europäischen Klimagesetz auf netto mindestens 55 Prozent angehoben.

Um die Ziele des Klimagesetzes zu erreichen, hat die Kommission das Gesetzgebungspaket "Fit for 55" Mitte Juli 2021 vorgelegt. Dieses umfasst u.a. die Anpassung einer Reihe bestehender rechtlicher Grundlagen an das höhere Emissionsreduktionsziel und bedeutet für Österreich u.a. eine Zielerhöhung bis zum Jahr 2030 auf minus 48 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 in den Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandelssystems.

In Österreich wurde im Jahr 2011 das Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen, um das 2020-Ziel im Rahmen der EU-Lastenteilungsentscheidung zu erreichen. Das KSG bildet den nationalen rechtlichen Rahmen für die Einhaltung der Emissionshöchstmengen und schließt auch eine sektorale Aufteilung des geltenden nationalen Klimaziels mit ein. Für die Umsetzung einzelner Politiken und Maßnahmen gibt es je nach Sektor und Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Auf der Grundlage des KSG wurde zwischen Bund und Ländern ein erstes konkretes Maßnahmenpaket bis zum Jahr 2018 ausgearbeitet.

Im Regierungsübereinkommen für die Jahre 2020 bis 2024 hat sich die Bundesregierung zur Erreichung der Klimaneutralität bereits mit dem Jahr 2040 festgelegt. Dieses Ziel bedeutet, dass die österreichweiten Emissionen von Treibhausgasen (THG) und deren Abbau durch Kohlenstoffsenken gemäß nationaler THG-Inventur spätestens bis zum Jahr 2040 ausgeglichen sind. Dazu müssen in jedem Sektor weitreichende Maßnahmen gesetzt werden, welche die THG-Emissionen auf null oder quasi null reduzieren. Bis zum Jahr 2040 nicht reduzierbare Restemissionen werden innerhalb der physikalisch absehbar möglichen Grenzen durch Speicherung von Kohlenstoff kompensiert.

Auswirkungen des Klimawandels und Anpassungsmaßnahmen

Der Klimawandel ist in Österreich durch langjährige Messungen und Beobachtungen belegt und geht deutlich rascher vor sich als im weltweiten Mittel. Die Veränderungen von Temperatur und Niederschlag bringen eine Reihe von direkten und indirekten Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft mit sich.

In Österreich ist die mittlere Jahrestemperatur seit dem Jahr 1980 im Vergleich zur vorindustriellen Zeit um fast 2 Grad Celsius gestiegen. Als Folge der Klimaänderung haben etwa Hitzetage stark zugenommen und Niederschlagsänderungen wurden beobachtet. So hat beispielsweise die mittlere Schneedeckendauer in den letzten 60 Jahren um etwa 42 Tage abgenommen und Gletscher sowie Permafrost ziehen sich in hochalpinen Lagen zurück.

Mit dem Übereinkommen von Paris wurde die Anpassung an den Klimawandel gleichwertig neben den Klimaschutz gestellt. Österreich verfolgt schon seit Jahren dieses "Zwei-Säulen-Prinzip" in der Klimapolitik und war unter den ersten EU-Staaten, die ein strategisches Konzept zur Anpassung an den Klimawandel mit einem umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung verknüpften. Das vorrangige Ziel der österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel liegt darin, nachteilige Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu vermeiden und sich ergebende Chancen zu nutzen.

Im Rahmen des Green Deal hat die EU-Kommission eine neue, ehrgeizigere Anpassungsstrategie vorgelegt. Sie bildet die Grundlage einer langfristigen Vision, bis zum Jahr 2050 in Europa eine klimaresiliente und klimaneutrale Gesellschaft realisiert zu haben, die vollständig an jene Folgen des Klimawandels angepasst ist, die in Europa unvermeidbar sind.

Das im Jahr 2019 von der XV. Alpenkonferenz verabschiedete Alpine Klimazielsystem 2050 legt Ziele zur Erreichung klimaneutraler und klimaresilienter Alpen fest.

Die österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel wurde erstmals im Jahr 2012 verabschiedet und im Jahr 2017 in einer aktualisierten Fassung beschlossen. Sie enthält die zur Anpassung an nicht mehr vermeidbare Auswirkungen notwendigen Maßnahmen und zielt darauf ab, nachteilige Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu vermindern und zu vermeiden und sich ergebende Chancen zu nutzen. Zuletzt wurde im Jahr 2021 der zweite Fortschrittsbericht veröffentlicht, auf dessen Basis im Jahr 2024 eine erneuerte Strategie zur Klimawandel-Anpassung vorgelegt wurde.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie