Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeines zu Wohnung an Touristen vermieten
Soll die Eigentumswohnung oder die Mietwohnung kurzzeitig zu touristischen Zwecken vermietet werden (z.B. über Internetplattformen wie Airbnb, Wimdu, 9flats etc.), sind verschiedene – hier nur überblicksartig dargestellte – Regelungen zu beachten.
Beim Vermieten der Mietwohnung an Touristinnen/Touristen sind mietrechtliche Regelungen und andere im Falle einer Eigentumswohnung (Widmung im Wohnungseigentumsvertrag) zu beachten. Bei Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen ist die "Untervermietung" in der Regel nicht erlaubt.
Relevant können auch raumordnungsrechtliche Regelungen und Festlegungen in Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sein, etwa die Widmung des Grundstücks oder die Ausweisung von speziellen Zonen, die die Nutzung beschränken.
Unter anderem darf auch die Anwendbarkeit von steuerlichen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer) und gewerberechtlichen Vorschriften nicht außer Betracht gelassen werden.
Darüber hinaus besteht bei der Vermietung einer Wohnung an Touristinnen/Touristen unter Umständen die Pflicht, eine Fremdenverkehrsabgabe (Ortstaxe) abzuführen und ein Gästeverzeichnis aufzulegen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion