Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Ich erwarte oder habe ein Kind Was muss bei einer Schwangerschaft beachtet werden? Wie bereite ich mich auf die Geburt vor? Um welche Dokumente muss ich mich für mein Kind kümmern?

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Wichtige Informationen für werdende Eltern

Relevante Services für die Geburt eines Kindes

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Familie und Kinder

Die Checkliste "Beruf und Finanzielles vor der Geburt eines Kindes" gibt einen Überblick darüber, was Sie beachten sollten:

  • Mitteilung an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber über die Schwangerschaft
  • Wochengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen
  • Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft

Es muss außerdem ein Krankenhaus für die Geburt gefunden werden.
Mehr Info zu Checkliste Beruf und Finanzielles vor der Geburt eines Kindes

Für das Kind sind zu beantragen:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaft
  • Unter Umständen Reisepass und/oder Personalausweis

Über den Digitalen Babypoint können beispielsweise die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsausweis oder die Meldebestätigung elektronisch beantragt werden.
Mehr Info zu Behördenwege bei der Geburt eines Kindes

Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungen sowohl während der Schwangerschaft als auch danach:

  • Vor der Geburt das Wochengeld
  • Ab der Geburt die Familienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Steuerliche Begünstigungen in Form von Absetz- und Freibeträgen für Familien (z.B. Kinderfreibetrag, Familienbonus Plus)

Mehr Info zu Checklist - Beruf und Finanzielles bei der Geburt eines Kindes

Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter des Kindes ab. Für das Kalenderjahr 2024 beträgt die Familienbeihilfe pro Kind und Monat:

  • Ab der Geburt: 132,30 Euro
  • Ab 3 Jahren: 141,50 Euro
  • Ab 10 Jahren: 164,20 Euro
  • Ab 19 Jahren: 191,60 Euro

Durch die Geschwisterstaffelung erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag der Familienbeihilfe für jedes Kind. Eltern mit drei oder mehr Kindern können den Mehrkindzuschlag erhalten.

Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt monatlich frühestens am Sechsten des Monats. Verschiebungen können sich durch Samstage, Sonn- und Feiertage ergeben.
Mehr Info zu Höhe der Familienbeihilfe

Ja, auch für Eltern von Studierenden kann die Familienbeihilfe gewährt werden. Das ist grundsätzlich bis zum 24. Lebensjahr des Kindes möglich.

Für die Weitergewährung der Familienbeihilfe nach dem 18. Geburtstag des Kindes müssen die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Die Vorlage von Leistungsnachweisen muss beim Finanzamt Österreich erfolgen.
Mehr Info zu Familienbeihilfe für Studierende

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Ich bin für die Erziehung eines Kindes verantwortlich

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt