Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BBU-Errichtungsgesetz u.a.

Es wird die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit von Rechtsberaterinnen/Rechtsberatern in der Bundesbetreuungsagentur abgesichert.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 22. Juli 2024
  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Hauptgesichtspunkte

Laut einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes seien Bestimmungen des BBU-Errichtungsgesetzes (BBU-G) und des BFA-Verfahrensgesetzes (BFA-VG) im Wesentlichen deshalb als verfassungswidrig aufgehoben worden, da die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerberinnen/Asylwerber und Fremde durch die Bundesbetreuungsagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) bloß vertraglich, jedoch in institutioneller Hinsicht nicht hinreichend gesetzlich abgesichert gewesen sei. Damit sei das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt.

In Reaktion darauf wird mit dem Gesetzesentwurf nun die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsberaterinnen/Rechtsberater umfangreich gesetzlich abgesichert. Dem entsprechend wird die besondere Stellung der Rechtsberaterinnen/Rechtsberater in der Bundesagentur insbesondere durch genaue Regelung der Dienst- und Fachaufsicht im Fachbereich Rechtsberatung, durch Normierung eines erweiterten Kündigungs- und Entlassungsschutzes und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Beteiligung des Aufsichtsrates sowie durch Vorgaben hinsichtlich des Aufgabenfeldes der einzelnen Rechtsberaterinnen/Rechtsberater gesetzlich abgesichert. Darüber hinaus werden begleitende Regelungen zur Kostenrechnung der Bundesagentur, zum Qualitätsbeirat der Bundesagentur und zur Qualitätssicherung in Belangen der Rechtsberatung und Rechtsvertretung sowie zur Organisation der Zurverfügungstellung von Dolmetscherinnen/Dolmetschern getroffen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 22. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres