Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Verhalten bei radiologischen Notfällen

Werden radioaktive Stoffe freigesetzt, können sie beim Menschen zu einer erhöhten Strahlenbelastung führen. Mit der Höhe der Strahlenbelastung steigt die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens an Krebs zu erkranken. Die durch die Behörden ergriffenen Schutzmaßnahmen und entsprechendes Verhalten der Bevölkerung dienen dazu, die Strahlenbelastung zu minimieren. Die Strahlenkrankheit nach einem KKW-Unfall ist für Österreich auszuschließen.

In der folgenden Aufzählung sind die wichtigsten Verhaltensmaßnahmen bei radiologischen Notfällen in Österreich zu finden, zum Beispiel aufgrund eines schweren Unfalls in einem grenznahen Kernkraftwerk.

Je nachdem, wie stark Österreich oder Regionen Österreichs betroffen sind, werden notwendige Verhaltensmaßnahmen von den zuständigen Behörden über ORF (Radio und Fernsehen) verlautbart.

Vor dem Durchzug der radioaktiv kontaminierten Luftmassen

  • Sich über Radio, Fernsehen beziehungsweise weitere offizielle Medien informieren und die Anweisungen der Behörden beachten.

  • Nachbarinnen/Nachbarn verständigen und an Kinder, Hilfebedürftige und Personen mit eingeschränkten oder fehlenden Deutschkenntnissen denken.

  • Rechtzeitig vor Eintreffen der radioaktiv kontaminierten Luftmassen:

    • Sich in Gebäuden aufhalten,

    • Alle Fenster und Türen schließen und, wenn möglich, Lüftungen abschalten,

    • Im Freien befindliche Gegenstände (Spielsachen, Wäsche etc.) und Haustiere ins Haus bringen.

  • In absehbar stark betroffenen Regionen in Österreich erfolgt eine Warnung durch einen gleichbleibenden drei Minuten Dauerton des Sirenen-Warn- und Alarmsystems. Beachten Sie die behördlichen Anweisungen über ORF (Radio und Fernsehen) zu den Maßnahmen:

    • Kaliumiodid-Tabletten bereithalten bzw. besorgen. Noch nicht einnehmen; erst nach behördlicher Anweisung zur Einnahme.

    • Aufsuchen von und Aufenthalt in Gebäuden rechtzeitig vor Eintreffen der radioaktiv kontaminierten Luftmassen.

Während des Durchzugs der radioaktiv kontaminierten Luftmassen

  • Sich über Radio, Fernsehen beziehungsweise weitere offizielle Medien informieren und die Anweisungen der Behörden beachten.

  • Aufenthalt im Freien, wenn möglich, meiden oder kurz halten, um wenig mit den radioaktiven Stoffen in Kontakt zu kommen und die Strahlenbelastung gering zu halten.

  • Nach einem Aufenthalt im Freien: Schuhe und Überbekleidung vor dem Betreten der Wohnung ablegen und später durch Abbrausen oder feuchtes Abwischen vom radioaktiven Staub reinigen. Hände waschen und gründlich duschen.

  • Fenster und Türen geschlossen halten und wenn möglich, Lüftungen abgeschaltet lassen.

  • Kein frisches Obst oder Freilandgemüse aus dem Garten ernten.

  • Wenn möglich kein Sammeln von Regenwasser. Das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist unbedenklich. Bei Trinkwasser aus Brunnen, Zisternen und Wasserspeichergefäßen kann es regionale Einschränkungen geben (rechtzeitige Abdeckung bzw. Unterbindung des Zulaufs erforderlich).

  • In stark betroffenen Regionen in Österreich erfolgt ein Alarm durch einen an- und abschwellenden Ton von einer Minute Dauer des Sirenen-Warn- und Alarmsystems. Beachten Sie die behördlichen Anweisungen über ORF (Radio und Fernsehen) zu den Maßnahmen:

    • Kaliumiodid-Tabletten (in Apotheken erhältlich) nach behördlicher Anweisung einnehmen. Beachten Sie die Anweisungen für die verschiedenen Altersgruppen. Die Dosierung und sonstige Einnahmeinformationen sind der Gebrauchsinformation zu entnehmen. Personen ab 40 wird von der Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten abgeraten, da das Risiko, Schilddrüsenkrebs zu entwickeln sehr gering ist und etwaige Nebenwirkungen dominieren.

    • Umgehendes Aufsuchen und Aufenthalt in Gebäuden bis zur Entwarnung und Anweisung der Behörden. Ein Aufenthalt möglichst weit im Inneren des Gebäudes fern von Fenstern bietet den besten Schutz vor Strahlung während des Durchzugs der radioaktiv kontaminierten Luftmassen.

Nach dem Durchzug der radioaktiv kontaminierten Luftmassen

  • Sich über Radio, Fernsehen und weitere offizielle Medien laufend informieren und die Anweisungen der Behörden beachten:

    • Über ORF (Radio und Fernsehen) wird bekannt gegeben, wann die radioaktiv kontaminierten Luftmassen aus Österreich abgezogen sind.

    • Zusätzlich wird im Bedarfsfall ein Callcenter aktiviert, dessen Telefonnummern über Hörfunk, Fernsehen und die Website des BMK bekanntgegeben werden.

  • Nachbarn verständigen, denken Sie an Kinder, Hilfebedürftige und Personen mit eingeschränkten oder fehlenden Deutschkenntnissen.

  • Verhaltensmaßnahmen um den Kontakt mit radioaktiven Stoffen und die Strahlenbelastung möglichst gering zu halten:

    • Kleidungsstücke und Schuhe vor dem Betreten der Wohnung ausziehen. Die Kleidungsstücke können in der Waschmaschine gereinigt werden.

    • Fußböden und Einrichtungsgegenstände feucht reinigen. Fenster und Fensterbänke waschen, Teppiche nicht klopfen, sondern absaugen oder nass reinigen.

    • Gründlich duschen sowie Haare und Hände öfters waschen bzw. nach Aufenthalt im Freien waschen.

    • Haustiere nach Aufenthalt im Freien reinigen.

    • Kinderspielzeug und private Spielplätze im Freien reinigen: Abspritzen der Spielgeräte, Austausch des Sandes von Sandkästen, gegebenenfalls Austausch des Rindenmulchs.

    • Bei allen Reinigungsarten Staubaufwirbelung vermeiden.

  • Kein frisches Obst und Gemüse aus dem Garten essen (Anweisungen der Behörden zum Konsum von Lebensmitteln beachten).

  • In den stark betroffenen Regionen in Österreich erfolgt nach Abzug der radioaktiv kontaminierten Luftmassen eine Entwarnung durch einen gleichbleibenden Dauerton von einer Minute des Sirenen-Warn- und Alarmsystems. Beachten Sie die behördlichen Anweisungen über ORF (Radio und Fernsehen) zu weiteren Verhaltensmaßnahmen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie