Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Campen in Salzburg
Im Bundesland Salzburg ist es nicht grundsätzlich verboten, außerhalb von Campingplätzen zu campieren. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister einer Gemeinde kann es aber verbieten, wenn bestimmte Interessen erheblich verletzt werden (z.B. Interessen der Sicherheit oder der Gesundheit von Menschen, der Landwirtschaft oder des Landschafts- und Ortsbildes).
Darüber hinaus kann die Gemeindevertretung (bzw. in der Stadt Salzburg der Gemeinderat) aus den genannten Gründen verordnen, an welchen Orten außerhalb von Campingplätzen Campieren zulässig oder unzulässig ist. So wurden von einigen Gemeinden Verordnungen erlassen, die z.B. im Ortsgebiet das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen in der Nacht zum Zweck des Übernachtens verbieten.
Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.
Darüber hinaus bestimmt das Salzburger Naturschutzgesetz, dass das alpine Ödland (land- und forstwirtschaftlich nicht kultiviertes Gebiet oberhalb der Zone des geschlossenen Waldes) geschützt ist. Jede Maßnahme, die Eingriffe in diese Lebensräume bewirken kann, bedarf einer naturschutzbehördlichen Bewilligung.
Der Touristenverkehr im Weide- und Alpgebiet oberhalb der oberen Waldgrenze ist nur insoweit gestattet ist, als die Alp- und Weidewirtschaft dadurch nicht geschädigt wird.
Für detaillierte Informationen zu den in Salzburg bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Salzburger Landesregierung bzw. die jeweilige Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- Salzburger Campingplatzgesetz
- Salzburger Naturschutzgesetz
- Salzburger Gesetz über die Wegfreiheit im Bergland
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion