Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
  • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

Ziele

  • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
  • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

Inhalt

  • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
  • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
  • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

Hauptgesichtspunkte

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft