Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Informationen zur Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI)

Informationen zu EVI

EVI – Die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes

Am 19. Mai 2023 wurde das Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und die Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes kundgemacht. Das WZEVI-Gesetz sieht u.a. vor, dass bei der Wiener Zeitung GmbH die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) des Bundes eingerichtet wird. Auf EVI sind ab 1. Juli 2023 alle Verlautbarungen zu veröffentlichen, die bisher im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vorzunehmen waren. Weiters können auch bundesgesetzlich vorgesehene Verlautbarungen, die bisher nicht im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht wurden, auf evi.gv.at erfolgen.

EVI – Zentraler, kosten- und barrierefreier Zugang zu relevanten Informationen

EVI stellt Bürgerinnen/Bürgern sowie Unternehmen im Sinne eines digitalen "schwarzen Bretts“ unter evi.gv.at einen zentralen und kostenfreien Zugang zu relevanten Informationen zur Verfügung – jederzeit und ohne Einschränkungen. Auf EVI findet man ab 1. Juli 2023 beispielsweise Änderungen im Firmenbuch, Jahresabschlüsse von Aktiengesellschaften, Einladungen zu Hauptversammlungen, Stellenausschreibungen des Bundes oder Warnungen der Finanzmarktaufsicht. 

EVI leistet damit als neues digitales Amtsblatt und als zentraler und barrierefreier Einstiegspunkt zu Verlautbarungen einen wertvollen Beitrag zur Transparenz in der Republik Österreich. 

EVI – Unentgeltliche Veröffentlichung von gesetzlich vorgesehenen Verlautbarungen

Für die Veröffentlichung von bundesgesetzlich vorgesehenen Verlautbarungen gem. § 6 WZEVI-Gesetz fallen keine Kosten an, wenn die zu veröffentlichenden Daten auf elektronischem Weg ohne weiteren Aufwand für die Wiener Zeitung GmbH bereitgestellt werden (Details dazu sind in den "Bedingungen für Veröffentlichungen" geregelt). 

Durch den Entfall des Drucks des "Amtsblatts zur Wiener Zeitung" sind die Anforderungen für die Übermittlung von Veröffentlichungen deutlich vereinfacht. Der Prozess der Einbringung einer Veröffentlichung ändert sich grundsätzlich nicht.

EVI – Mehrwert und Nutzen

Veröffentlichungen sind nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen relevant, beispielsweise um sich über offene Stellen bei der Rechnungskontrolle unterliegender Unternehmen, Großverfahren oder Kollektivverträge zu informieren. Mit der Benachrichtigungsfunktion von EVI ist es auch möglich, sich über Veröffentlichungen zu bestimmten Themen automatisch informieren zu lassen.

Im Archiv von EVI finden sich auch alle Verlautbarungen des "Amtsblatts zur Wiener Zeitung" im Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2023

EVI wird ständig weiterentwickelt und trägt damit nicht nur zur Modernisierung der Verwaltung bei, sondern entspricht auch dem Grundgedanken der Digitalisierung in der Europäischen Union.

Hinweis

Sie haben Fragen oder sind zur Veröffentlichung gesetzlich verpflichtet?

Das Team von evi.gv.at erreichen Sie von Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 17 Uhr per E-Mail unter office@evi.gv.at oder telefonisch unter +43 1 20699 820.

Weiterführende Informationen finden Sie auch in unseren FAQs und auf der Seite "In 5 Schritten zur erfolgreichen Veröffentlichung" auf evi.gv.at

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 10. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion