Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Investorenwarnungen
Allgemeine Informationen
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Befugnis, die Öffentlichkeit über die Investorenwarnung zu informieren, dass eine bestimmte Anbieterin/ein bestimmter Anbieter zu bestimmten Finanzdienstleistungen nicht berechtigt ist. Solche Investorenwarnungen werden auf der Startseite der FMA veröffentlicht und sind in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) einsehbar. Sie sind ein effizientes Mittel, wenn unerlaubte Anbieterinnen/Anbieter schwer ausfindig gemacht und behördlich nur sehr schwer verfolgt werden können (weil sie beispielsweise über keinen Sitz im Inland verfügen), oder wenn Gefahr für Anlegerinnen/Anleger droht.
Link zum Service
Funktionsweise
Anlegerinnen/Anleger können die Investorenwarnungen nach dem Erscheinungsjahr filtern. Außerdem können sie Warnungen nach Datum und Namen der Finanzdienstleisterinnen/Finanzdienstleister ordnen.
Unter der Überschrift "Investorenwarnungen durchsuchen" befindet sich ein Suchfeld, in das ein Suchbegriff eingetippt werden kann.
Wer nähere Details zu einzelnen Investorenwarnungen erfahren möchte, kann auf den Link "Mehr lesen" im jeweiligen Beitrag klicken.
Überprüfen, ob es bereits eine Warnung vor diesem Unternehmen gibt
Eine Warnmeldung erfolgt nach einem sorgfältigen Ermittlungsverfahren. Die FMA warnt vor Unternehmen, bei denen der Verdacht unerlaubter Tätigkeit besteht, sprich die Finanzdienstleistungen anbieten, ohne dazu berechtigt zu sein und ohne unter der Aufsicht der FMA zu stehen.
Achtung
Auch wenn es noch keine Warnmeldung gibt, bedeutet das nicht automatisch, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt.
Daher ist es ratsam, auch die Unternehmensdatenbank der FMA zu nutzen. Darin sind alle in Österreich zugelassenen Finanzunternehmen verfügbar, wie Banken und Versicherungen. Nur in dieser Datenbank aufscheinende Unternehmen haben eine Berechtigung, bestimmte Dienstleistungen im Finanzbereich zu erbringen, und werden von der FMA entsprechend kontrolliert.
Tipp
Anlegerinnen/Anleger sollten mit ihrem Geld keine unnötigen Risiken eingehen. Hohe Renditen bei gleichzeitig geringem Risiko sind wirtschaftlich nicht möglich. Grundsätzlich gilt: "Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist meistens auch nicht wahr."
Wann wird eine Investorenwarnung veröffentlicht?
Eine Investorenwarnung wird dann veröffentlicht, wenn eine Person oder ein Unternehmen Finanzdienstleistungen ohne entsprechende Berechtigung (Konzession) anbietet. Die Formulierung der Warnung muss jedoch im Hinblick auf mögliche Nachteile der/des Betroffenen verhältnismäßig sein. Inhalt solch einer Warnung ist die Information darüber, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter konzessionspflichtiger Geschäfte nicht berechtigt ist.
Weiterführende Links
- Finanzbetrüger erkennen (→ FMA)
- Unternehmensdatenbank (→ FMA)
- EVI – Das digitale Amtsblatt der Republik Österreich (→ Wiener Zeitung)
Für den Inhalt verantwortlich: Finanzmarktaufsicht