Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Allgemeines zum Selbstschutz im Katastrophenfall

Technische Pannen oder durch Naturgefahren ausgelöste Katastrophen, unvorhersehbare Ereignisse, wie zum Beispiel eine länger andauernde Krankheit, ein tagelanger Stromausfall oder Hochwasser, können dazu führen, dass das Haus oder die Wohnung für längere Zeit nicht verlassen werden kann oder Betroffene kurzfristig evakuiert werden müssen. Jeder sollte für sich selbst und seine Familie Vorsorgemaßnahmen treffen.

Um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein, sollten folgende Dinge immer im Haus sein und griffbereit an einem sicheren Ort verwahrt werden:

  • Taschenlampe und Reservebatterien, Kerzen und Zünder
  • Batteriebetriebenes Radio und Reservebatterien
  • Wichtige und persönlich verschriebene Medikamente (auch Kaliumjodidtabletten für den Fall eines radiologischen Notfalls): Kaliumjodidtabletten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Gesundheitsbehörden eingenommen werden. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren und Erwachsene bis 40 Jahren.
  • Erste-Hilfe-Utensilien
  • Wichtige Dokumente zusammengefasst in einer Mappe
  • Körperpflege und Hygieneartikel

Außerdem sollte ein Vorrat an Lebensmitteln und Getränken angelegt sein, falls es längere Zeit nicht möglich ist, das Haus zu verlassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Bei der Bevorratung ist auf die individuellen Ess- und Trinkgewohnheiten der Familie Rücksicht zu nehmen. Es sollten Lebensmittel gewählt werden, die man im Notfall auch kalt essen kann (Energieausfall!).
  • Mineralwasser und Fruchtsäfte in Verbundpackungen sind aufgrund der langen Haltbarkeit besonders für einen Getränkevorrat geeignet (Leitungswasser kann bei Katastrophen verschmutzt sein bzw. kann die Wasserversorgung ganz zusammenbrechen).
  • Es sollten nur besonders lang haltbare, hochwertige und leicht verdauliche Lebensmittel ausgewählt werden.
  • Lebensmittel sollten möglichst kühl, trocken und lichtgeschützt gelagert werden und das Ablaufdatum sollte regelmäßig überprüft werden.
  • Auf eventuell notwendige Spezialnahrung für Babys, kranke und ältere Menschen sowie auf Tierfutter für Haustiere darf nicht vergessen werden.

Wichtig ist auch, zu wissen, wo sich im eigenen Haus der Hauptschalter für Strom und die Absperrvorrichtung für Gas und Wasser befinden.

Die folgenden Notrufnummern sollte jeder auswendig kennen oder griffbereit haben:

  • Feuerwehr: 122
  • Polizei: 133
  • Rettung: 144
  • Euro-Notruf: 112
  • Ärzte-Notdienst: 141
  • Gasgebrechen-Notruf: 128
  • Bergrettungsdienst: 140
  • Landeswarnzentrale der jeweiligen Bundesländer: 130 (nicht in allen Bundesländern eingerichtet)
  • Vergiftungsinformationszentrale: 01 406 43 43
Erste Hilfe Telefon

Grafik-Quelle: Österreichischer Zivilschutzverband

Achtung

Eine rasche und vor allem richtige Unfallmeldung kann Leben retten! Nutzen Sie die 4-W-Regel bei einem Notruf:

  • Wo ist etwas passiert? (Ort, Straße, Hausnummer, Autobahnkilometer)
  • Was ist passiert? (Herzinfarkt, Unfall, Brand)
  • Wie viele Verletzte gibt es – Hinweise auf besondere Umstände oder Anzahl der Betroffenen
  • Wer ruft an? (Name und Telefonnummer, Rückfragen abwarten)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres