Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Barrierefreier Zugang zu Webseiten des Bundes
Webseiten und mobile Anwendungen (Apps) des Bundes müssen bestimmte Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen, damit diese für Nutzerinnen/Nutzer, insbesondere für Menschen mit Einschränkungen, besser zugänglich sind. Dies gilt neben dem Bund auch für jene Einrichtungen, die Aufgaben im allgemeinen Interesse erfüllen, teilrechtsfähig sind und überwiegend vom Bund finanziert werden bzw. unter dessen Aufsicht stehen. Webseiten und mobile Anwendungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten fallen nicht darunter.
Webseiten und mobile Anwendungen sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu gestalten.
Betroffene Nutzerinnen/Nutzer können Mängel bei der Einhaltung dieser Anforderungen anzeigen. Zuständig für die Überprüfung, ob die Webseiten und mobilen Anwendungen den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen, ist die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
Für gewisse Inhalte von Webseiten und mobilen Anwendungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Barrierefreiheit. Dies sind unter anderem Online-Karten, Kartendienste sowie Reproduktionen von Stücken aus Kulturgutsammlungen, wenn technische Gründe der vollständigen Barrierefreiheit entgegenstehen.
Weiterführende Links
- Beschwerdestelle (→ FFG)
- Digitale Barrierefreiheit (→ FFG)
- Kontaktformular Beschwerdestelle digitale Barrierefreiheit (→ FFG)
Rechtsgrundlagen
Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt