Angesichts der fortgeschrittenen Jahreszeit ist der Winterdienst bereits aktuell. Aufgrund von oftmals aufgetretenen Problemen wird die Bevölkerung dringend ersucht, nach größeren Neuschneemengen – die den Einsatz einer Schneeräumung auf den Gemeindestrassen erfordern – die Autos so zu parken bzw. beiseite zu stellen (nicht im Kreuzungsbereich; nach Möglichkeit auch in die Gärten oder Hauseinfahrten), dass eine ungehinderte Schneeräumung durch den Gemeindeschneepflug möglich ist. Weiters wird gebeten, die bei Grundstückseinfahrten, Hauseingängen etc. bei der händischen Schneeräumung anfallenden Schneemengen nicht auf die bereits gesäuberten Strassenflächen zu „entsorgen“, da dies zu gefährlichen Glatteissituationen führen kann. Wir ersuchen Sie zu bedenken, dass der Schneepflug aufgrund der Größe des Gemeindegebietes – auch bei sofortigem Einsatz - nicht überall zugleich sein kann und bitten Sie somit um Verständnis, dass es einige Zeit dauern kann, bis auch Ihre Liegenschaft von den Schneemengen befreit wird. An dieser Stelle möchte Bgm. Günther auch allen freiwilligen Helfern danken, die durch ihren persönlichen Einsatz und Mithilfe – oft auch über den eigenen Bereich hinaus – zu einem guten Gelingen und zum reibungslosen Ablauf des Winterdienstes beigetragen haben und zugleich auch für die kommende Winterdienstsaison um Unterstützung bitten.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die gültigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verwiesen:
Gem. § 93 Abs. 1 haben die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften, dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 06:00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind.
Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Bitte diese Fläche bitte auch nicht beparken!