Rasenmähzeiten in der Steiermark
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W
Hinweis: Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.
Gemeinde
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben
Art der Tätigkeit
Zeiten
Letzte Aktualisierung
Weiz
Empfehlung
Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
8 bis 12 Uhr,
14 bis 19 Uhr,
,
zu unterlassen:
Sonntag
ganztägig ,
,
1. Oktober 2019
Wenigzell
Verordnung
Rasenmähen
verboten:
werktags (Montag bis Samstag)
12 bis 15 Uhr,
,
Sonntag
ganztägig ,
,
7. Juli 2021
Werndorf
keine Vorgaben
Wies
Verordnung
Rasenmähen
erlaubt:
werktags (Montag bis Samstag)
7 bis 12 Uhr,
14 bis 20 Uhr,
,
Wildon
Verordnung
lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)
erlaubt:
Montag bis Freitag
7 bis 19:30 Uhr,
,
Samstag
7 bis 14 Uhr,
,
verboten:
Sonn- und Feiertag
ganztägig,
,
1. Oktober 2019
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion