Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 
Hinweis: Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt. Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder. Gemeinde Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben Art der Tätigkeit Zeiten Letzte Aktualisierung           Weiz Empfehlung  Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) erlaubt: werktags (Montag bis Samstag) 8 bis 12 Uhr, 14 bis 19 Uhr, , zu unterlassen: Sonntag ganztägig , , 1. Oktober 2019 Wenigzell  Verordnung  Rasenmähen  verboten: werktags (Montag bis Samstag) 12 bis 15 Uhr, , Sonntag ganztägig , , 7. Juli 2021 Werndorf keine Vorgaben       Wies Verordnung Rasenmähen erlaubt: werktags (Montag bis Samstag) 7 bis 12 Uhr, 14 bis 20 Uhr, ,   Wildon Verordnung lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen) erlaubt: Montag bis Freitag 7 bis 19:30 Uhr, , Samstag 7 bis 14 Uhr, , verboten: Sonn- und Feiertag ganztägig, , 1. Oktober 2019
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