Katzen-Kastration

Das Amt der NÖ Landesregierung informiert

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Kastrationsgebot bei Katzen:

Hauskatzen, die Zugang ins Freie erhalten, sind von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.

Ausgenommen von der Kastrationspflicht sind nur Katzen mit Zugang ins Freie, die zur Zucht verwendet werden. Die Zucht von Tieren ist der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden, die Zuchttiere müssen zudem ordnungsgemäß gekennzeichnet („gechippt“) und in der Heimtierdatenbank registriert werden.

Die gesetzliche Bestimmung zum Kastrationsgebot findet sich in der 2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1, Pkt. 2.10. Eine Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist verwaltungsbehördlich strafbar, wobei der Strafrahmen bis € 3.750.— und im Wiederholungsfall bis € 7.500.— beträgt.

Weitere Infos unter:

Katzenhaltung - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung NaturschutzLandhausplatz 1, Haus 16

3109 St. Pölten

E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15237
Fax: 02742/9005-15220