Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Allgemeines zur Scheidung
Die nachfolgenden Informationen geben einen kurzen Überblick über das Scheidungsrecht. Da die mit einer Scheidung verbundenen Folgen individuell sehr unterschiedlich sind, ist es nicht möglich, hier auf den Einzelfall einzugehen.
Rechtliche Möglichkeiten einer Scheidung stellen die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung dar.
Falls eine Scheidung in Erwägung gezogen wird, ist es unbedingt nötig, sich über die rechtlichen, finanziellen und sonstigen Auswirkungen im konkreten Fall zu informieren. In die Überlegungen sind auch die Frage der Obsorge für die gemeinsamen Kinder miteinzubeziehen. Auch der Kindesunterhalt, den diejenige Ehepartnerin/derjenige Ehepartner in Geld zu leisten hat, die/der das Kind nicht in ihrem/seinem Haushalt betreut, ist zu berücksichtigen.
Für Informationen zu Scheidungsfragen stehen auch Beratungsstellen zur Verfügung.
Konkrete Schritte sollten erst nach reiflicher Überlegung aller Folgen eingeleitet werden. Zu bedenken sind unter anderem
- die sozialversicherungsrechtlichen und pensionsrechtlichen Folgen nach der Scheidung
- die Ansprüche auf Unterhalt
- die Aufteilung
- des ehelichen Gebrauchsvermögens (z.B. Hausrat, der im Laufe der Ehegemeinschaft erwirtschaftet wurde)
- der Ehewohnung (das ist die Wohnung, in der das Ehepaar den Schwerpunkt der gemeinsamen Lebensführung hat oder hatte)
- der Ersparnisse
- der Schulden
Im Scheidungsfall kann die Mediation, das ist die harmonisierende Vermittlung bei persönlichen oder sozialen Konflikten, als Konfliktlösungsinstrument eine bedeutende Rolle spielen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Ehegesetz (EheG)
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz