Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Heirat internationaler Paare in Österreich

Bei der Heirat internationaler Paare in Österreich stellt sich die Frage, welches nationale Recht anzuwenden ist.

Form und Voraussetzungen

Eine Ehe ist nach österreichischem Recht formwirksam zustande gekommen, wenn sie in Österreich durch eine standesamtliche Trauung geschlossen wurde. Darüber hinaus sollte jedoch das Vorliegen strengerer Eheschließungsvoraussetzungen nach dem jeweiligen Heimatrecht überprüft werden, damit die Eheschließung auch im Heimatstaat anerkannt wird. Informationen darüber geben auch die jeweiligen Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA). Weitere Informationen zur Anmeldung zur Eheschließung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Achtung

Nur kirchliche Trauungen haben vor den österreichischen Behörden keine Rechtsgültigkeit. Die österreichischen Formerfordernisse (standesamtliche Trauung) gelten für Ehen mit Auslandsbezug (ausländische Staatsbürgerschaft einer Ehepartnerin/eines Ehepartners bzw. Eheschließung im Ausland) insbesondere dann, wenn in Österreich mit der Eheschließung verknüpften Rechte in Anspruch genommen werden sollen.

Persönliche Rechtswirkungen

Gleiche Staatsbürgerschaft bei der Heirat

Haben beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung die gleiche Staatsbürgerschaft und hat eine/einer der beiden später eine andere Staatsbürgerschaft angenommen, so gilt für die Rechtswirkungen der Ehe nach österreichischem Recht das Recht jenes Landes, dessen Personalstatuts (in der Regel das Recht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft jemand besitzt) beide Ehegatten bei der Eheschließung hatten; vorausgesetzt, eine/einer von beiden hat es beibehalten.

Beispiel

Der Belgier Herr A heiratet die Belgiern Frau B. Sie ziehen nach Österreich. Herr A nimmt die österreichische Staatsbürgerschaft an. Für diese Ehe gilt in der Regel weiterhin belgisches Recht.

Verschiedene Staatsbürgerschaften bei der Heirat

Haben die Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung verschiedene Staatsbürgerschaften, so gilt für die Rechtswirkungen der Ehe nach österreichischem Recht das Recht jenes Landes, in dem sie ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zieht eine/einer der Ehegatten in der Folge in ein anderes Land, so bleibt das Recht des Landes mit dem letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt gültig, wenn zumindest eine/einer von beiden diesen beibehalten hat.

Beispiel

Die Belgiern Frau B heiratet den Österreicher Herrn C. Sie leben beide in Österreich. In diesem Fall gilt österreichisches Recht. Das ist auch dann noch der Fall, wenn Frau B allein zurück nach Belgien zieht.

Regelungen bei sonstigem Nichtzustandekommen der Ehe

Wenn die Ehe nach der aus der österreichischen Sicht zuständigen Rechtsordnung nicht, wohl aber nach österreichischem Recht zustande gekommen ist, so sind die persönlichen Rechtswirkungen im Zweifel nach österreichischem Recht zu beurteilen. Bei einer stärkeren Beziehung der Eheleute zu einem dritten Staat, ist statt des österreichischen Rechtes das Recht dieses Staates maßgebend.

Beispiel

Ein belgisches Paar heiratet in Österreich. Sollte diese Ehe nach österreichischem Recht schon, jedoch nicht nach belgischem Recht gültig zustande gekommen sein, so ist zunächst im Zweifel österreichisches Recht anzuwenden. Wenn das belgische Paar allerdings in Österreich geheiratet, aber in Deutschland seinen Wohnsitz hat, ist aus österreichischer Sicht deutsches Recht anzuwenden.

Informationen über die diesbezüglichen nationalen Regelungen anderer Staaten (internationales Privatrecht) geben die jeweiligen Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA).

Weiterführende Links

Rechtsquellen

§ 18 IPR-Gesetz

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz