Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Haltung von Hunden in Zwingern
Zwingerhaltung ist nur dann zulässig, wenn der Hund mindestens einmal pro Tag, entsprechend seinem Bewegungsbedürfnis, die Möglichkeit bekommt, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.
Folgende Anforderungen muss ein Zwinger erfüllen:
- Ein Zwinger muss mindestens 15 Quadratmeter groß sein. Diese Fläche muss uneingeschränkt benutzbar sein. In diese Fläche ist der Platzbedarf für eine Hundehütte nicht eingerechnet. Für jeden weiteren Hund bzw. für eine weitere Hündin mit Welpen bis zu einem Alter von acht Wochen muss eine zusätzliche Grundfläche von 5 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Auch diese Fläche muss uneingeschränkt benutzbar sein.
- Die Einfriedung des Zwingers darf nicht vom Hund zerstört werden können. Auch darf der Hund sie nicht überwinden bzw. sich daran verletzen können. Sie muss mindestens 1,8 Meter hoch und ausreichend tief im Boden verankert sein.
- Der Zwinger muss an der Hauptwetterseite geschlossen ausgeführt sein. Die Zwingertüren müssen an der Zwingerinnenseite mit einem Drehknauf ausgestattet sein. Die Türen müssen nach innen aufschwingen.
- Es darf keine Verletzungsgefahr für den Hund bestehen. Flüssigkeit muss abfließen können. An mindestens einer Seite des Zwingers muss der Hund freie Sicht nach außen haben. Werden mehrere Hunde nebeneinander in Zwingern gehalten, dürfen sie sich nicht gegenseitig verletzen können. Außerhalb der Hundehütte muss es eine Liegefläche aus wärmedämmendem Material geben. Der Zwinger muss trocken, sauber und ungezieferfrei gehalten werden.
- Im Zwinger muss ausreichend natürliches Tageslicht vorhanden sein. Alle im Zwinger gehaltenen Hunde müssen jederzeit einen schattigen Platz zur Verfügung haben.
- Elektrische Absperrungen bzw. stromführende oder elektrische Impulse aussendende Vorrichtungen dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten im Sprung erreichen kann, nicht angebracht sein.
- Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in einem Zwinger gehalten, müssen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zueinander haben. Ausnahme: Bei Hunden, die sich nicht vertragen, ist Sichtkontakt zu verhindern.
Rechtsquellen
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