Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Allgemeine Informationen

Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prüfende Berufe.

Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

Haftungsumfang

Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

  • Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden.
  • Ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich, also absichtlich einem Dritten zugefügt worden sind.
  • Abhängig vom abgeschlossenen Vertrag übernimmt die Versicherung den Schadenersatz auch bei grober Fahrlässigkeit.
  • Zu prüfen ist, ob vertraglich bestimmte Risiken ausgeschlossen wurden (branchenspezifische Ausschlüsse).

Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

Hinweis

Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz