Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Urlaub im Ausland ohne Eltern
Die gesetzliche Vertreterin/der gesetzlichen Vertreter einer minderjährigen Person bestimmt deren Aufenthaltsort, soweit die Pflege und Erziehung dies erfordert. In der Regel bestimmen daher die Eltern, ob ein Kind bzw. eine Jugendliche/ein Jugendlicher alleine verreisen darf.
Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des jeweiligen Urlaubslandes, informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Dokumente im Einzelfall mitzugeben sind.
Je nach den besonderen Anforderungen des Urlaubslandes sollten die Eltern eine schriftliche, von beiden unterschriebene Einverständniserklärung (Vollmacht) mitgeben, mit der sie eine Erlaubnis für eine bestimmte Reise alleine, mit nur einem Elternteil oder in Begleitung anderer Personen erteilen. Diese sollte zumindest den Namen, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer der Eltern und des Kindes bzw. der/des Jugendlichen enthalten. Das Einverständnis bloß eines Elternteiles genügt möglicherweise nicht.
Zusätzlich können eine Übersetzung, eine Beglaubigung oder weitere Dokumente wie z.B. Kopie der Geburtsurkunde der minderjährigen Person sowie eine Kopie des Reisepasses beider Elternteile notwendig sein.
Informationen über das Jugendschutzgesetz des Urlaubslandes werden bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes bereitgestellt.
Auf den Seiten des ÖAMTC finden sich Muster für die Einverständniserklärung (Vollmcht).
Tipp:Die e-card, oder für Reisen außerhalb der EU der Urlaubskrankenschein, sollte unbedingt eingepackt werden. Nähere Informationen erteilt der zuständige Krankenversicherungsträger. Auf den Seiten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger finden sich Links zur Urlaubskrankenscheinbestellung bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern.
