Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Übungsfahrten – Vor- und Grundschulung in der Fahrschule

Grundsätzlich darf die Bewerberin/der Bewerber frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des für die jeweilige Klasse geltenden Mindestalters mit der Vor- und Grundschulung in einer Fahrschule(→ WKO beginnen, z.B. bei Klasse B mit 17,5 Jahren. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann sie/er einen  Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Diese Vor- und Grundschulung besteht aus acht theoretischen Unterrichtseinheiten und sechs praktischen Fahrstunden (á 50 Minuten). Weitere sechs praktische Fahrstunden sind nach der Absolvierung von Übungsfahrten vorgeschrieben. Die Bewerberin/der Bewerber wird stufenweise in die verkehrsgerechte Benützung der Fahrbahn eingeführt. Die Begleitperson muss an dieser Ausbildung nicht teilnehmen.

Weiters muss gemeinsam mit einer Begleitperson eine Unterrichtseinheit zur theoretischen Einweisung in die Durchführung von Übungsfahrten gemacht werden.

Die Absolvierung dieser Schulungen wird von der Fahrschule bestätigt und ist bei der Antragstellung auf Bewilligung zur Durchführung von Übungsfahrten als Nachweis mitzubringen.

Tipp

Die Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs wird im Regelfall über Vermittlung der Fahrschule (→ WKO) angeboten.

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie