Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Steuern und Behinderung
Welche behinderungsbedingten Belastungen kann ich bei meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?
Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Diese außergewöhnlichen Belastungen können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.
Pauschalbeträge abhängig vom Grad der Behinderung stehen dann zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.
Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener oder Personen, bei denen die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag nicht übersteigen, können auch die Mehraufwendungen aufgrund einer Behinderung der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners geltend machen.
Werte pro Jahr
Jährlicher Höchstbetrag: bis zum Jahr 2022: 6.000 Euro, im Jahr 2023: 6.312 Euro, im Jahr 2024: 6.937 Euro
Darüber hinaus können Körperbehinderte, sofern sie ein öffentliches Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung nicht benützen können und ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, einen pauschalen Freibetrag in Höhe von 190 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Verfügen Körperbehinderte über kein eigenes Kfz, können tatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal 153 Euro geltend gemacht werden.
Ebenso sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen, also gleichfalls neben den pauschalen Freibeträgen.
Sowohl die pauschalen Freibeträge wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und für Krankendiätverpflegung, als auch die nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen und der pauschale Freibetrag für ein Kraftfahrzeug sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.
Zuständige Stelle
Pensionistinnen/Pensionisten mit Behinderungen können die genannten pauschalen Freibeträge unter Vorlage der amtlichen Bescheinigung auch bei einem Pensionsversicherungsträger (bei der pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. Bei mehreren Pensionsbezügen darf die Bescheinigung nur einer Stelle vorgelegt werden.
Zusätzliche Informationen
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen (→ BMF) finden sich Informationen über:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen