Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Stipendien
- Leistungsstipendium
- Förderungsstipendium
- Auslandsstipendium
- Mobilitätsstipendium
- Sprachstipendium
- Studienabschlussstipendium
- Selbsterhalterstipendium
- Weiterführende Links
Leistungsstipendium
Für ein Leistungsstipendium kann man sich aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen beim Dekanat oder bei der Leitung der Bildungseinrichtung bewerben. Die Studierende/der Studierende muss die von den Bildungseinrichtungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Förderungsstipendium
Förderungsstipendien sollen Studierenden mit überdurchschnittlichem Studienerfolg die Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen, Projektarbeiten) ermöglichen. Für die Ausschreibung und Zuerkennung ist das jeweilige Dekanat oder die Leitung der Bildungseinrichtung zuständig.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich gewährt Studentinnen/Studenten zu ausgewählten Themen eine AK-Diplomarbeitsförderung
Auslandsstipendium
Ordentliche Studierende haben während eines Auslandsstudiums für die Dauer von maximal 20 Monaten Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium. Voraussetzung ist, dass während des Auslandsaufenthaltes Anspruch auf Studienbeihilfe besteht. Der Antrag ist längstens drei Monate nach Ende des Auslandsstudiums zu stellen.
Mobilitätsstipendium
Studierende haben die Möglichkeit, für die gesamte Dauer eines Auslandsstudiums in Ländern des EWR, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in der Schweiz ein sogenanntes Mobilitätsstipendium zu beantragen.
Das Mobilitätsstipendium kann bei der örtlich zuständigen Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde beantragt werden.
Sprachstipendium
Sprachstipendien werden zur Finanzierung eines Sprachkurses ausbezahlt, wenn dieser im Zusammenhang mit einem geförderten Auslandsstudium steht. Der Sprachkurs kann im Inland und/oder im Ausland belegt werden.
Studienabschluss-Stipendium
Das Studienabschluss-Stipendium richtet sich an berufstätige Studierende, wenn sie ihre bisherige Berufstätigkeit aufgeben. Sie müssen sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden und dürfen vor der Zuerkennung des Stipendiums das 41. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Selbsterhalterstipendium
Dieses Stipendium ist für Studierende gedacht, die vor oder während ihres Studiums gearbeitet haben. Ein Anspruch besteht, wenn die/der Studierende 48 Monate hindurch vor Erstbezug Einkünfte von jährlich mindestens 11.000 Euro bezogen hat. Für Anträge bis 31. August 2024 reicht aufgrund einer Übergangsbestimmung noch ein jährliches Einkommen von 8.580 Euro. Hier wird das Einkommen der Eltern nicht einberechnet. Die Altersgrenze von 30 Jahren bei Studienbeginn kann durch einen Nachweis von mehr als vier Jahren Selbsterhalt auf maximal 35 Jahre erhöht werden.
Weiterführende Links
- AK-Diplomarbeitsförderung (→ AK OÖ)
- Beihilfe für ein Auslandsstudium (→ Studienbeihilfenbehörde)
- Informationen zum Mobilitätsstipendium (→ Studienbeihilfenbehörde)
- Auslandsstudium (→ Studienbeihilfenbehörde)
- Studienabschlussstipendium (→ Studienbeihilfenbehörde)
- → Studienbeihilfenbehörde
- Studienbeihilfen und Stipendien (→ BMBWF)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung