Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Gemeinsames Eigentum an sonstigen Liegenschaften

Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten können Liegenschaften (z.B. Grundstück, Haus) gemeinsam erwerben und im gewünschten Verhältnis (z.B. zu gleichen Teilen) als Eigentümerinnen/Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden (Grundbuchseintragung).

Achtung

Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten können kein gegenseitiges Belastungs- und Veräußerungsverbot an der gemeinsamen Liegenschaft ins Grundbuch eintragen lassen (Grundbuchseintragung). Somit kann eine Lebensgefährtin/ein Lebensgefährte ohne Zustimmung der anderen/des anderen über ihren/seinen Anteil an der Liegenschaft verfügen.

Mögliche Vorgehensweisen bei einer Trennung:

Auszahlung des Lebensgefährten

Wird eine Lebensgemeinschaft beendet, kann die Mehrheitseigentümerin/der Mehrheitseigentümer einer Liegenschaft oder die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte die andere Lebensgefährtin/den anderen Lebensgefährten auszahlen. Dies ist allerdings nur bei entsprechender Einigung der Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten möglich.

Kommt keine Einigung zustande, so kann jede Miteigentümerin/jeder Miteigentümer eine Teilungsklage gegen die andere/den anderen einbringen. Die Liegenschaft wird dann real geteilt und entweder aufgeteilt oder versteigert und der Erlös anteilsmäßig zwischen beiden aufgeteilt.

Sonstige Vereinbarungen

Wenn eine Lebensgefährtin/ein Lebensgefährte Miteigentümerin/Miteigentümer einer Liegenschaft ist, kann sie/er unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohn- und Nutzungsrecht ins Grundbuch eintragen lassen (Grundbuchseintragung). Somit ist garantiert, dass sie/er im Trennungsfall nicht ausziehen muss.

Auch die andere Lebensgefährtin/der andere Lebensgefährte, die/der auf den weiteren Verbleib im Haus (in der Wohnung) verzichtet, kann sich im Vorhinein absichern. Sie/er könnte sich für ihren/seinen Beitrag am Hausbau ein Pfandrecht in der Höhe der von ihr/ihm eingebrachten Mittel einräumen lassen.

Im Falle einer Vereinbarung über ein Wohn- und Nutzungsrecht achten Sie bitte darauf, das Pfandrecht im Rang vor diesem eintragen zu lassen, da sich der Rang einer Grundbuchseintragung nach dem Zeitpunkt des Einlangens des entsprechenden Grundbuchsgesuchs richtet. Ein Pfandrecht, das an 1. Stelle eingetragen ist, ist für die Gläubigerin/den Gläubiger besser abgesichert, als eines an 2. oder späterer Stelle.

Achten Sie jedenfalls darauf, dass Ihre Beitragsleistungen für die Finanzierung und Erhaltung der Wohnung oder des Hauses nachweisbar sind.

Haben Sie Rechnungen bezahlt, dann lassen Sie diese auf Ihren Namen ausstellen. Widmen Sie Überweisungen auf das Konto Ihrer Lebensgefährtin/Ihres Lebensgefährten mit exakter Definition (z.B. "5.000 Euro zur Begleichung der Rechnung des Elektrikers") und führen Sie die Zahlungen von Ihrem Konto durch.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer