Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
AusBildung bis 18
Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung
Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.
Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige (nämlich vor Einführung der Ausbildungspflicht rund 5.000 Jugendliche jedes Jahrgangs) absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber seltener von Arbeitslosigkeit bedroht, sind seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.
Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.
Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.
Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, dem Bundeskanzleramt sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.
Weiterführende Links
Plattform "AusBildung bis 18" (→ BMAW)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft