Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Gleichbehandlung und gleiche Chancen

Gleichbehandlung bedeutet "Chancengleichheit" unabhängig davon,

  • welches Geschlecht,
  • welche Religion oder Weltanschauung,
  • welche Hautfarbe (ethnische Zugehörigkeit),
  • welches Alter,
  • welche sexuelle Orientierung oder
  • welche Behinderung

eine Person hat.

Menschen dürfen aus diesen Gründen in der Arbeitswelt bei der Arbeitsplatzsuche sowie bei der Einstellung, Bezahlung, bei der Beförderung etc. nicht benachteiligt, also nicht "diskriminiert" werden.

Beispiele für Benachteiligung in der Arbeitswelt:

  • Eine Frau bekommt für die gleiche Leistung weniger Gehalt als ein männlicher Kollege.
  • Statt erfahrenen und älteren Personen werden jüngere Personen eingestellt, weil die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ihnen nicht so viel zahlen muss.
  • Ein Mitarbeiter wird gekündigt, weil er homosexuell ist.
  • Eine Frau oder ein Mann wird sexuell belästigt.
  • Ein muslimisches Mädchen bekommt keine Lehrstelle, weil es als Zeichen seiner Religion ein Kopftuch trägt.

Aber das sogenannte Gleichbehandlungsgebot gilt nicht nur für den Bereich der Arbeit. Auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dürfen Menschen – aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechtsnicht benachteiligt werden.

Beispiele für Benachteiligung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen:

  • Eine Türsteherin/ein Türsteher verweigert einem Mädchen oder Burschen mit schwarzer Hautfarbe den Zutritt zu einer Diskothek.
  • Eine Wohnung wird nur an Inländerinnen/Inländer vermietet.

Die Grundlagen der Gleichbehandlung sind in Österreich durch das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG) sowie durch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) geregelt. Auch auf Landes- und Gemeindeebene gibt es verschiedene eigene Gesetze.

Hinweis

Die Gleichbehandlung aufgrund von Behinderung ist in eigenen Gesetzen (im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG, im Behinderteneinstellungsgesetz – BEinstG und im Bundesbehindertengesetz – BBG) geregelt. Mehr Informationen zum Thema "Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" sind ebenfalls auf oesterreich.gv.at verfügbar.

Gleichbehandlung sollte schon so früh als möglich – auch für Kinder und Jugendliche – ein Thema sein. Dabei steht vor allem eine gleiche Behandlung von Mädchen und Buben – also ohne Unterschied des Geschlechts – im Mittelpunkt.

Unterstützung und Beratung bei Diskriminierung

Viele Beratungsstellen in den Bundesländern, die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie die Gleichbehandlungsbeauftragten (für den Bundesdienst und im Landesbereich) und die Gleichbehandlungskommissionen (für die Privatwirtschaft, den Bundesdienst und den Landes- und Gemeindedienst) haben das Ziel, diese Grundsätze zu verteidigen und Menschen zu helfen, wenn sie im Job oder auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen benachteiligt werden.

Tipp

Nähere Informationen zum Thema "Gleichbehandlung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at Informationen für Jugendliche zu den Themen "Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" und "Diskriminierung und Rassismus" stehen auch auf dem Österreichischen Jugendportal zur Verfügung.

Das Thema "Gleichbehandlung" ist natürlich auch auf europäischer Ebene wichtig. Viele Grundsätze, die in den österreichischen Gesetzen festgehalten wurden, basieren auf Richtlinien der Europäischen Union (EU). Ein Überblick über das Thema "Gleichbehandlung in Europa" findet sich auf der Seite "Deine Rechte" des Europäischen Jugendportals.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
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  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt