Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Arbeitslosengeld – Höhe und Auszahlung

Höhe

Das Arbeitslosengeld setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Grundbetrag
  • gegebenenfalls Familienzuschläge
  • gegebenenfalls Ergänzungsbetrag

Grundbetrag

Der Grundbetrag des täglichen Arbeitslosengeldes beträgt 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens.

Zur Berechnung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes wird im Regelfall das Entgelt der letzten zwölf endgültigen monatlichen Beitragsgrundlagen, die beim Dachverband der Sozialversicherungsträger gespeichert sind, herangezogen.

Die Beitragsgrundlagen der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung werden nicht heran­gezogen, weil diese noch innerhalb der Berichtigungsfrist liegen. Auch bestimmte andere Zeiträume (wie während Erkrankung oder Beschäftigungslosigkeit) bleiben grundsätzlich außer Betracht. Sie werden jedoch dann herangezogen, wenn vor dem Berichtigungszeitraum keine anderen monatlichen Beitragsgrundlagen vorhanden sind.

Monatliche Beitragsgrundlagen aus dem vorvorigen oder einem früheren Kalenderjahr werden aufgewertet.

Sonderzahlungen werden pauschal durch Hinzurechnung eines Sechstels zu den laufenden Beitragsgrundlagen berücksichtigt.

Hinweis

Aus der  Bruttobemessungsgrundlage (bis zur Obergrenze der Höchstbemessungsgrundlage) wird durch Abzug der pauschal ermittelten sozialen Abgaben und der Einkommensteuer (→ USP) (Lohnsteuer) das Nettoeinkommen ermittelt, das der Berechnung der Anspruchshöhe zu Grunde gelegt wird.

Familienzuschläge

Familienzuschläge werden jenen Antragstellerinnen/jenen Antragstellern gewährt, die zum Unterhalt bestimmter Angehöriger wesentlich beitragen. Darunter werden Kinder, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, oder unter bestimmten Voraussetzungen die Ehepartnerin/der Ehepartner, die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner verstanden.

Ergänzungsbetrag

Liegt die Höhe des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, gebührt ein Ergänzungsbetrag zur Aufstockung auf bis zu 60 bzw. (bei Anspruch auf Familienzuschläge) bis zu 80 Prozent des täglichen Nettoeinkommens.

Schulungszuschlag

Arbeitslosen Personen, die an einer Nach- oder Umschulung bzw. einer Wiedereingliederungsmaßnahme im Auftrag des AMS teilnehmen, gebührt ein Zusatzbetrag zum Arbeitslosengeld.
Ab 1. Jänner 2024 gebührt allen Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmern ein täglicher Zuschlag von 2,49 Euro (für das Jahr 2024, wird jährlich angepasst). Ab einer Schulungsdauer von mehr als vier Monaten erhalten Anspruchsberechtige den dreifachen Zuschlag, ab mehr als 12 Monaten den fünffachen Zuschlag.

Auszahlung

Das Arbeitslosengeld wird monatlich im Nachhinein etwa um den 8. des Folgemonats ausgezahlt, und zwar entweder auf ein Girokonto oder per Post an die Wohnadresse.

Im Falle der Auszahlung per Post wird der der arbeitslosen Person zustehende Geldbetrag beim Postamt hinterlegt und sie/er mit einer Nachricht über die Hinterlegung informiert. Für die Abholung ist in der Nachricht eine bestimmte Frist festgesetzt. Wird das Geld innerhalb dieser Frist nicht vom Postamt abgeholt, wird es an das Arbeitsmarktservice (AMS) zurückgeschickt und es tritt eine Auszahlungssperre ein. Erst nach Wiedereinlangen des Geldes beim AMS und persönlicher Beantragung bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle kann es wieder zugestellt werden.

Das AMS empfiehlt die Überweisung des Arbeitslosengeldes auf ein Girokonto.

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Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft