Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen

Hinweis:

Die Anwendung des Nullsteuersatzes auf Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen unter den in § 28 Absatz 62 und 63 Umsatzsteuergesetz (UStG) genannten Voraussetzungen endete grundsätzlich mit 31. März 2025.

Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Bei der EAG-Investitionsförderung handelt es sich um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Errichtung bzw. Erweiterung einer an das Stromnetz angeschlossenen Photovoltaiklanlage sowie einer damit im Zusammenhang gleichzeitig neu errichteten Stromspeicheranlage.

Im Jahr 2026 sind folgende Fördercalls vorgesehen:

Fördercalls Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2026
Technologie
Fördercalls
Fördermittel
Fördersätze

Photovoltaikanlagen und 
Stromspeicher

Kategorie A:
bis 10 kWpeak

Kategorie B:
> 10 kWpeak bis 20 kWpeak

Kategorie C:
> 20 kWpeak bis 100 kWpeak

Kategorie D:
> 100 kWpeak bis 1.000 kWpeak

Kategorien
A, B, C, D:
23. April 2026
bis 11. Mai 2026
Kategorie A:
Mio. Euro
Kategorie B:
Mio. Euro
Kategorie C:
15 Mio. Euro
Kategorie D:
15 Mio. Euro
Kategorie A:
150 Euro/kWpeak
Kategorie B: 
140 Euro/kWpeak
Kategorie C: 
130 Euro/kWpeak (maximal)
Kategorie D: 
120 Euro/kWpeak (maximal)
Speicher:
150 Euro/kWh
Kategorien
A, B, C, D:
16. Juni 2026
bis 30. Juni 2026
Kategorie A:
2 Mio. Euro
Kategorie B:
2 Mio. Euro
Kategorie C:
4 Mio. Euro
Kategorie D:
4 Mio. Euro
150 Euro/kWpeak
Kategorie B: 
140 Euro/kWpeak
Kategorie C: 
130 Euro/kWpeak (maximal)
Kategorie D: 
120 Euro/kWpeak (maximal)
Speicher:
150 Euro/kWh

Kategorien
A, B, C, D:
8. Oktober 2026
bis 22. Oktober 2026

Kategorie A:
Mio. Euro
Kategorie B:
Mio. Euro
Kategorie C:
Mio. Euro
Kategorie D:
Mio. Euro
Kategorie A: 
150 Euro/kWpeak
Kategorie B: 
140 Euro/kWpeak
Kategorie C: 
130 Euro/kWpeak (maximal)
Kategorie D: 
120 Euro/kWpeak (maximal)
Speicher:
150 Euro/kWh

Weitere Förderungen nach dem EAG

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht neben Förderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher auch Förderungen für weitere Energieträger vor: Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Biogas.

Weitere Fördercalls nach dem EAG
Technologie
Fördercalls
Fördermittel
Fördersätze
Wasserkraftanlagen gemäß 
§ 56a Abs. 1 EAG
(Engpassleistung bis 2 MW)

Kategorien
A und B: 
29. April 2026
bis 3. Juni 2026

Kategorie A:
1 Mio. Euro
Kategorie B:
1,5 Mio. Euro
Engpassleistung bis 
200 kW:
Kategorie A: 
2.200 Euro/kW
Kategorie B: 
3.800 Euro/kW
Engpassleistung über 
200 kW bis 2 MW:
Kategorie A: 
2.200 Euro/kW bis 
1.450 Euro/kW (linear interpoliert)
Kategorie B: 
3.800 Euro/kW bis 
3.100 Euro/kW (linear interpoliert)

Kategorien
A und B: 
23. September 2026 bis 18. November 2026

Kategorie A: 
1 Mio. Euro
Kategorie B: 
1,5 Mio. Euro

Engpassleistung bis 
200 kW:
Kategorie A: 
2.200 Euro/kW
Kategorie B: 
3.800 Euro/kW

Engpassleistung über 
200 kW bis 2 MW:
Kategorie A: 
2.200 Euro/kW bis 
1.450 Euro/kW (linear interpoliert)
Kategorie B: 
3.800 Euro/kW bis 
3.100 Euro/kW (linear interpoliert)

Windkraftanlagen
(Engpassleistung von 20 kW 
bis 1 MW)
28. April 2026
bis 19. Mai 2026
 0,5 Mio. Euro Engpassleistung 20 kW bis 
100 kW:
600 Euro/kW (maximal)
Engpassleistung über 
100 kW bis 1 MW
600 Euro/kW (maximal)
1. September 2026 bis 22. September 2026 0,5 Mio. Euro Engpassleistung 20 kW bis 
100 kW:
600 Euro/kW (maximal)
Engpassleistung über 
100 kW bis 1 MW
600 Euro/kW (maximal)
Anlagen auf Basis von Biomasse (Engpassleistung bis 50 kWel) 7. Mai 2026
bis 21. Mai 2026
2 Mio. Euro 2.500 Euro/kWel (maximal)
10. September 2026 bis 24. September 2026 2 Mio. Euro 2.500 Euro/kWel (maximal)

 

Umweltförderungen der Bundesländer

Die Bundesländer sind in Österreich u.a. für Förderungen von nachhaltigem Wohnbau, Sanierungen oder Solaranlagen zuständig. Kärnten, Salzburg und Wien fördern beispielsweise thermisch-energetische Wohnhaussanierungen. Oberösterreich fördert u.a. Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden. Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugung werden beispielsweise in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien mit Fördergeldern unterstützt.

Weiterführende Informationen

Linktipps zu den Umweltförderungen der einzelnen Bundesländer

Letzte Aktualisierung: 21.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion