Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Allgemeines zur Grundbuchseinsicht

Beim Erwerb von Grund und Boden (Grundstück, Wohnungseigentum, Eigenheim) ist es unumgänglich, sich anhand des Grundbuchs zu informieren, wer "bücherliche" Eigentümerin/"bücherlicher" Eigentümer des Objekts ist und welche Belastungen eingetragen sind.

Wenn Wohnungseigentum auf dieser Liegenschaft begründet wurde, ist dies im Grundbuchsauszug links oben vermerkt.

Welche Grundstücke zur Liegenschaft gehören, wird im Grundbuch eingetragen. Die im Grundbuchsauszug angeführten Daten der Grundstücke, wie Benützungsart (Nutzung), Flächenausmaß, Adresse etc. sind Daten des Katasters und unverbindlich. So wird die Benützungsart vom Vermessungsamt nach der Natur erhoben und hat mit der von der Gemeinde verwalteten Flächenwidmung nichts zu tun.

Findet man neben der Grundstücksfläche den Vermerk "Änderung der Fläche in Vorbereitung", so weist dies auf eine künftige Veränderung des Flächenausmaßes hin, welche ihren Grund in einer Neuvermessung der von dieser Anmerkung betroffenen Grundstücke hat. Daher sollte man bezüglich der Widmung auf jeden Fall bei der Gemeinde rückfragen!

Auf den ersten Blick sind Grundbuchsauszüge recht unübersichtlich, vor allem wenn es viele Miteigentümerinnen/Miteigentümer gibt und auch zahlreiche Pfandrechte (Hypotheken) eingetragen sind. In besonderem Maße gilt dies für Grundbuchsauszüge bei sehr großen Wohnungseigentumsanlagen, deren Ausdruck über die ganze Liegenschaft oft viele Seiten lang ist. Es ist allerdings möglich, gezielt nur nach bestimmten Anteilen abzufragen und damit einen in der Regel kurzen Grundbuchsauszug über eine bestimmte Wohnung zu erhalten. Umstände, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber dennoch von der Käuferin/dem Käufer übersehen werden, können später nicht mehr als Mangel geltend gemacht werden!

Tipp

Das Studium eines Grundbuchsauszugs ist nicht leicht. Fragen Sie, falls Sie eine Eintragung nicht verstehen, unbedingt z.B. bei einer Notarin/einem Notar, einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder bei der Wohnberatungsstelle und natürlich bei jedem Grundbuchsgericht Ihres Bundeslandes nach.

Nähere Informationen zu den Bestandteilen des Grundbuchs finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz