Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Allgemeines und Sozialversicherung 

Allgemeines

Der Dienstleistungsscheck (DLS) dient zur Entlohnung für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten (z.B. Reinigungsarbeiten, Gartenarbeit, Babysitten etc.). Durch den DLS ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer mit dem ersten Beschäftigungstag unfallversichert.

Der DLS gilt nur für befristete Arbeitsverhältnisse (maximal einen Monat). Diese können jedoch wiederholt abgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.

Das monatliche Einkommen bei der einzelnen Arbeitgeberin/beim einzelnen Arbeitgeber darf den Grenzwert (für das Jahr 2024) von 710,19 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag errechnet sich aus der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro (für das Jahr 2024) zuzüglich Urlaubsersatzleistung und anteiligen Sonderzahlungen.

Folgende Tätigkeiten können unter anderem mit dem Dienstleistungsscheck entlohnt werden:

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung (z.B. Reinigungsarbeiten)
  • Kinderbeaufsichtigung
  • Einkäufe von Lebensmitteln, Bedarfsgütern des täglichen Lebens
  • Einfache Gartenarbeiten

Der Ablauf der Verwendung von Dienstleistungsschecks ist folgender:

  • Kauf des DLS (durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber)
  • Arbeit wird ausgeführt (durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer)
  • Ausfüllen des DLS (durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber)
  • Bei der ersten Einreichung: Ausfüllen des Beiblatts (durch beide)
  • Übergabe des DLS an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer
  • Einreichen des DLS durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer
  • Auszahlung des Betrags an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer

Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Seit 2019 steht zusätzlich eine DLS-App mit der Bezeichnung „Dienstleistungsscheck“ zur Verfügung. Damit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich. Diese App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

Sozialversicherung

Mit dem DLS ist jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer automatisch unfallversichert. Die Unfallversicherung gemäß ASVG gilt für Arbeitsunfälle. Die Versicherung beginnt am Beschäftigungstag mit dem Weg zur Arbeit und endet mit dem Rückweg von der Arbeit.

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Einkünfte aus Dienstleistungsschecks beziehen, welche in Summe die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen, können sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern. Der Beitrag von 73,20 Euro für die freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung für das Jahr 2024 muss von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer monatlich eingezahlt werden. Mit dem ersten Beschäftigungstag des Kalendermonats beginnt der Leistungsanspruch in der Krankenversicherung.

Achtung

Hat eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer mehrere Dienstverhältnisse bei verschiedenen Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern, die in Summe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, entsteht eine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat dann Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 14,7 Prozent zu leisten.

Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Voraussetzungen und Kauf" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)

Letzte Aktualisierung: 11. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft