Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Elektroautos und E-Mobilität – Förderungen und weiterführende Links
Um den Verkehr effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Zusammenarbeit mit Automobil- und Zweiradimporteuren die E-Mobilitätsoffensive als wichtigen Beitrag für klimafreundliche Mobilität in Österreich gestartet.
Förderungen beim Kauf von Privatfahrzeugen
Informationen zu den aktuellen Förderangeboten der E-Mobilitätsoffensive für Private finden sich auf der Website der Abwicklungsstelle unter E-Mobilität für Private 2024 (→ KPC).
E-Mobilitätsförderungen für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Informationen zu den aktuellen Förderangeboten der E-Mobilitätsoffensive für Betriebe finden sich auf der Website der Abwicklungsstelle unter E-Mobilitätsförderungen 2024 (→ KPC).
"ePrämie" für eingespartes CO2
Halterinnen/Halter eines Elektrofahrzeuges (Begünstigte nach der Kraftstoffverordnung) können den für ihr Fahrzeug genutzten Strom einmal pro Jahr per Vertrag an ein bestimmtes Unternehmen (Antragsberechtigte nach der KVO) übertragen. Dafür erhalten die Begünstigten von den Antragsberechtigten eine finanzielle Abgeltung. Diese Unternehmen sammeln Strommengen von privaten Elektrofahrzeugbesitzerinnen/Elektrofahrzeugbesitzern und reichen die gesammelten Strommengen beim Umweltbundesamt zur Anerkennung ein. Derzeit gibt es bereits einige Unternehmen am österreichischen Markt, die Halterinnen/Haltern von Elektrofahrzeugen Prämien für die Überlassung ihrer Strommengen anbieten. Wie hoch diese Zahlungen sind, hängt von der Kalkulation der Unternehmen ab. Weder das BMK noch das Umweltbundesamt haben bei der Kalkulation der Zahlungen, die am Markt angeboten werden, eine Rolle. Diese können daher auch keine Unterstützung bei der Auswahl dieser Unternehmen geben. Diese Unternehmen nennen die entgeltliche Überlassung häufig z.B. "ePrämie", "E-Quote" oder "THG-Quote".
Wer als Begünstigte/Begünstigter Stromengen für ihr/sein Elektrofahrzeug an einem nicht öffentlichen Ladepunkt, wie z.B. zu Hause lädt, kann diese (gemäß den Vorgaben) eindeutig und nachvollziehbar gemessenen Strommengen übertragen; wenn das nicht der Fall ist, kann eine pauschalierte Strommenge geltend gemacht werden. Die Pauschale beträgt 1.500 kWh pro Jahr für elektrisch betriebene mehrspurige Fahrzeuge, unabhängig von der Fahrzeugklasse. Es gibt keine spezifischen Anforderungen oder unterschiedlichen Pauschalbeträge für zweispurige Fahrzeuge. Weitere Informationen finden sich unter E-Fahrzeug Besitzer:in (→ Umweltbundesamt) und in den FAQs zum Kraftstoffverordnung 2012 (→ BMK)
Online-Ratgeber und -Rechner
Online-Ratgeber E-Mobilität (→ WKO)
Weiterführende Links
- Umweltförderung (→ umweltfoerderung.at)
Auf den Seiten der Umweltförderung finden Sie Informationen zu den jeweiligen Förderhöhen, -voraussetzungen und der jeweiligen Höhe des E-Mobilitätsbonusanteils der Automobilimporteure, Zweiradimporteure und des österreichischen Sportfachhandels bzw. des BMK. - Informationen zu Elektromobilität (→ BMK)
- klimaaktiv mobil (→ BMK)
Entscheidungsträgerinnen/Entscheidungsträger und Investorinnen/Investoren bei der Entwicklung und Umsetzung klimaschonender Maßnahmen im Verkehrsbereich. Beispiele hierfür sind unter anderem die Umstellung auf alternative Fahrzeuge, intelligente multimodale Mobilität, EcoDriving, Radfahren, zu Fuß gehen, bedarfsorientierte öffentliche Verkehrsmittel oder bewusstseinsbildende Maßnahmen.
Klimaaktiv mobil Initiativen zur Elektromobilität - Online-Ladestellenverzeichnis (→ E-Control)
Mit dem Ladestellenverzeichnis können E-Autofahrerinnen/E-Autofahrer schnell und einfach den nächsten Standort, die Ladeleistung, wie auch die Stecker-Art für das Laden ihres Fahrzeuges aller öffentlich zugänglichen Ladepunkte online einsehen. - Ladetarif.at (→ E-Control)
Der Vergleichsrechner hilft, abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten, den günstigsten Ladetarif bei öffentlichen E-Ladestellen für das jeweilige Elektroauto zu finden. - → e-Fahrzeuge.info
Plattform für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge - Bundesgewerbereferententagung 2016 (→ BMAW)
TOP 17 befasst sich mit Ladestationen für E-KFZ und attestiert keine generelle Betriebsanlagengenehmigungspflicht bei gewerblichen Ladestationen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie