Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Anfechtung der Kündigung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Einen speziellen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmerinnen/ältere Arbeitnehmer gibt es in Österreich nicht. Sie können Ihre Kündigung jedoch wegen Sozialwidrigkeit anfechten und zwar unabhängig davon, ob der Betrieb einen Betriebsrat hat oder nicht.
Hat der Betriebsrat keine Stellungnahme abgegeben oder gibt es in einem betriebsratspflichtigen Betrieb keinen Betriebsrat, so kann die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer die Kündigung selbst anfechten.
Hat der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt, so kann die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit nicht angefochten werden.
Das Ziel der Anfechtungsklage ist die Weiterbeschäftigung.
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Bürgerinnen/Bürger und Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens sechs Monate in dem Betrieb beschäftigt gewesen sein. Sind sie schon länger im Betrieb beschäftigt und wird es aufgrund ihres Alters schwierig sein, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, muss das berücksichtigt werden.
Fristen
Die gekündigte Arbeitnehmerin/der gekündigte Arbeitnehmer muss die Anfechtungsklage grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung einbringen.
Ausnahme: Wenn der Betriebsrat primär anfechtungsberechtigt ist, so muss dieser die Kündigung innerhalb einer Woche ab Verständigung vom Ausspruch der Kündigung anfechten. Nur wenn der Betriebsrat das nicht macht, kann die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer selbst die Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Ablauf der für den Betriebsrat geltenden Frist anfechten.
Zuständige Stelle
Das zuständige Arbeits- und Sozialgericht
Zusätzliche Informationen
Als ältere Arbeitnehmerinnen/ältere Arbeitnehmer gelten gemeinhin Personen ab 45 Jahren. Das Gesetz definiert jedoch nicht genau, ab welchem Alter eine Kündigung als sozialwidrig einzustufen ist. Ob eine Kündigung als sozialwidrig einzustufen ist, hängt daher von den Umständen des Einzelfalls ab und kann hier nicht allgemeingültig dargestellt werden. Wenden Sie sich deshalb, bevor Sie eine Kündigung anfechten, in jedem Fall an die zuständige Arbeiterkammer (→ AK) Ihres Bundeslandes. Dort können Sie klären, ob eine Anfechtung in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, und Sie erhalten Beratung und Unterstützung im weiteren Vorgehen.
Rechtsgrundlagen
§ 105 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft