Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Vermögen

Bevor Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung in Anspruch genommen werden kann, muss vorhandenes Vermögen verwertet werden.

Bestimmte Vermögenswerte sind allerdings von einer Verwertung auszunehmen, soweit dadurch eine Notlage erst ausgelöst, verlängert oder deren Überwindung gefährdet werden könnte.

Dazu können unter anderem gehören:

  • Gegenstände, die zur Erwerbsausübung oder Befriedigung angemessener geistig-kultureller Bedürfnisse erforderlich sind
  • Kraftfahrzeuge, die berufsbedingt oder auf Grund besonderer Umstände (insbesondere wegen einer Behinderung oder unzureichender Infrastruktur) erforderlich sind
  • angemessener Hausrat

Die landesrechtlichen Bestimmungen im Bereich der Mindestsicherung sehen auch Vermögensfreibeträge vor (rund 5.779 Euro im Jahr 2024).

Neu

Durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wird dieses Schonvermögen auf rund 6.935 Euro im Jahr 2024 angehoben und steht jeder bezugsberechtigten Person zu. 

Von der Verwertung von unbeweglichem Vermögen (Eigentumswohnung, Eigenheim) ist solange abzusehen, als dieses der Deckung des unmittelbaren Wohnbedarfs der Person, die Leistungen der Sozialhilfe geltend macht oder ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen dient.

Darüber hinaus kann erst nach einem durchgehenden dreijährigen Leistungsbezug eine grundbücherliche Sicherstellung bei Wohnvermögen durchgeführt werden. 

Hinweis

Mit Stand 1. Jänner 2024 sind Ausführungsgesetze in sechs Bundesländern (Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Vorarlberg) in Kraft. Wien hat das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz in Teilbereichen umgesetzt. Die neuen Vermögensregelungen gelten mittlerweile auch in Wien.

Bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Ausführungsgesetze gelten noch die aktuellen Mindestsicherungsgesetze der einzelnen Bundesländer (noch keine Umsetzung in Tirol und im Burgenland).

Rechtsgrundlagen

Sozialhilfe-Grundsatzgesetz

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz