Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Heirat von Jugendlichen

Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt und entscheidungsfähig sind.

Jugendliche, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, benötigen eine Ehefähigkeitserklärung, um heiraten zu können. Das Gericht hat eine Person auf ihren Antrag für ehefähig zu erklären, wenn

  • sie für diese Ehe reif erscheint und
  • die zukünftige Ehepartnerin/der zukünftige Ehepartner bereits volljährig ist.

Grundsätzlich muss die/der Obsorgeberechtigte der minderjährigen Person einwilligen; weigert sie/er sich, so hat das Gericht auf Antrag der/des Minderjährigen die Einwilligung zu ersetzen, wenn keine gerechtfertigten Gründe für die Weigerung vorliegen.

Im gerichtlichen Verfahren auf Erklärung der Ehefähigkeit fallen seit 1. Juli 2015 keine Gerichtsgebühren mehr an.

Hinweis

Ein verheiratetes minderjähriges Kind steht, solang die Ehe dauert, hinsichtlich seiner persönlichen Verhältnisse einer/einem Volljährigen gleich.

Genaue Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung finden sich im Kapitel "Heirat".

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion