Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Parallelrechnung

Es werden einander zwei fiktive (für die Rechnung angenommene) Pensionsleistungen gegenübergestellt:

  • Alt-Pension
    Pension nach Altrecht (Rechtslage vor dem 1. Jänner 2005) über die gesamte Erwerbskarriere unter Berücksichtigung der Pensionssicherungsreform 2003 (Verlustdeckel) mit der Annahme, dass das Altrecht bis zum Pensionsbeginn weitergegolten hätte.
  • APG-Pension
    Ermittlung der Leistung nach dem APG (Rechtslage nach dem 1. Jänner 2005) über die gesamte Erwerbskarriere mit der Annahme, dass das Neurecht seit dem Versicherungsbeginn gegolten hätte.

Der Pensionsanspruch ergibt sich aus dem Verhältnis der in den verschiedenen Systemen (vor und nach dem 1. Jänner 2005) erworbenen Zeiten. Hat jemand beispielsweise 15 Jahre vor 2005 und 30 Jahre nach 2005 gearbeitet, erhält diese Person die Summe aus einem Drittel der sogenannten Alt-Pension und zwei Dritteln der sogenannten APG-Pension als Pensionsleistung.

Die Parallelrechnung (als Pensionsberechnung für alle Personen, die am 1. Jänner 2005 unter 50 Jahre alt waren und vor 2005 Versicherungsmonate in der gesetzlichen Pensionsversicherung erworben haben) wurde mit der Einführung des Pensionskontos mit 1. Jänner 2014 abgeschafft.

Letzte Aktualisierung: 05.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz