Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Fahrausbildung – Mindestunterrichtsstunden in den einzelnen Klassen
Die Fahrschulausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Unterrichtsstunden werden in Einheiten à 50 Minuten aufgeteilt.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Hinweis
Detaillierte Informationen zur Grundausbildung in der Fahrschule für L17 (B-Führerschein mit 17 Jahren) sowie zur Vor- und Grundschulung in der Fahrschule für "L" (Übungsfahrten) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung besteht aus einem Basisunterricht für alle Klassen von Lenkberechtigungen, der mindestens 20 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst, und einem klassenspezifischen Teil, je nach angestrebter Klasse. Im Falle der Ausdehnung der Lenkberechtigung der Klasse C1 auf die Klasse C oder der Klasse D1 auf D ist keine theoretische Ausbildung zu absolvieren. Die Lehrinhalte der klassenspezifischen Teile werden auf mindestens folgende Unterrichtseinheiten aufgeteilt:
(Unter-)Klassen | jeweiliger klassenspezifischer Teil in UE |
A | 6 |
B | 12 |
BE | 3 |
C1 | 8 |
C | 10 |
CE (C1E) oder DE (D1E) | 6 |
D1 (Ausdehnung von B) | 8 |
D1 (Ausdehnung von C/C1) | 4 |
D (Ausdehnung von B) | 12 |
D (Ausdehnung von C) | 4 |
F | 4 |
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst Fahrten im Ortsgebiet mit starkem Verkehr (städtisches Gebiet), Fahrten im Schnellverkehr (z.B. Autobahn, Autostraße) sowie Nachtfahrten. Die Mindestdauer der praktischen Ausbildung beträgt:
(Unter-)Klassen | Unterrichtseinheiten (UE) |
A |
|
B |
|
B und BE | Zusätzlich zur Klasse B 4 UE BE |
B und C/C1 | 20 UE, davon 8 B und 12 C/C1 |
B und C/C1 und CE (C1E) | 22 UE, davon 8 B, 10 C und 4 CE/C1E |
B und D/D1 | 20 UE, davon 8 B und 12 D/D1 |
B und C/C1 und D/D1 | 26 UE, davon 8 B, 10 C/C1 und 8 D/D1 |
B und C/C1 und CE (C1E) und D/D1 | 28 UE, davon 8 B, 8 C/C1, 8 D/D1 und 4 CE/C1E |
F | 4 UE |
* Anstelle der Hauptschulung für die Klasse B in der Fahrschule können auch Übungsfahrten ("L") absolviert werden.
Die praktische Ausbildung für die Klassen C/C1 und D/D1 darf erst nach Abschluss der Vor- und Grundschulung sowie einer Sonderfahrt (Überlandfahrt) für die Klasse B begonnen werden. Erst nach Beendigung der praktischen Ausbildung für die Klassen C/C1 und D/D1 erfolgt die Abschlussausbildung für die Klasse B (eine Nacht- und eine Autobahnfahrt).
Rechtsgrundlagen
Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie