Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Abhängigkeitserkrankung – Klassifizierung nach der Internationalen Klassifizierung der Krankheiten
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betont, dass eine Abhängigkeitserkrankung eine Krankheit ist, die jeden Menschen treffen kann. In der internationalen Einstufung von Krankheiten (International Classification of Diseases) legt die WHO sechs Kriterien für die Diagnose "Abhängigkeitserkrankung" fest. Für das Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung müssen mindestens drei der sechs Kriterien im Lauf eines Jahres gleichzeitig erfüllt sein.
Charakteristisch für das Abhängigkeitssyndrom sind der starke Wunsch nach der Einnahme einer psychoaktiven Substanz und – trotz schädlicher Folgen – große Schwierigkeiten den Konsum zu kontrollieren oder gar zu beenden.
Es entsteht eine Gewöhnung an diese Substanz (Toleranzbildung). Die Dosis muss laufend erhöht werden, um dasselbe gewünschte Wohlbefinden zu erreichen; bei Nichtkonsum kann es zu Entzugserscheinungen kommen.
Die/der Betroffene ordnet das gesamte Leben dem Gebrauch der psychoaktiven Substanz unter, d.h. die Beschaffung und der Konsum dieses Stoffes sind vorrangig. Für die sogenannte substanzungebundene Abhängigkeit (auch Verhaltenssucht genannt, wie z.B. Spielsucht, Internetsucht, Kaufsucht) werden diese Kriterien analog herangezogen.
Hinweis
Für manche substanzungebundenen Abhängigkeiten gibt es eigene ICD-Kategorien (z.B. "F 63.0: Pathologisches Spielen"), die anderen werden unter "F 63.9: Abnorme Gewohnheit und Störung der Impulskontrolle, nicht näher bezeichnet" zusammengefasst.
Weiterführende Links
Weltgesundheitsorganisation (→ WHO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz