Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Allgemeine Informationen

Mit dieser finanziellen Unterstützung in Form einer einmaligen Zahlung werden sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler unterstützt, um an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen zu können.

Die Schulveranstaltungen müssen außerhalb des Schulortes stattfinden und mindestens vier Tage dauern, beispielsweise Skikurse, Projekt- und Sportwochen oder Sprachferien. 

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Bedürftigkeit der Schülerin/des Schülers und kann bis zu 302 Euro betragen.

Voraussetzungen

Schülerinnen/Schüler können eine finanzielle Unterstützung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen beantragen, wenn sie

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber
    • aus einem EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat kommen,
    • Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind Asylwerberin/Asylwerber oder subsidiär Schutzbedürftige im Sinne des Asylgesetzes sind oder
    • aus einem Drittstaat kommen bzw. staatenlos sind, ein Elternteil aber in Österreich für mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und hier auch den Lebensmittelpunkt hatte,
  • sozial bedürftig sind und
  • eine der folgenden Schulformen besuchen:
    • allgemeinbildende höhere Schulen
    • berufsbildende mittlere Schulen (nicht anspruchsberechtigt sind land- und forstwirtschaftliche Fachschulen und Forstfachschulen der Länder)
    • berufsbildende höhere Schulen (einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen)
    • Forstfachschule des Bundes
    • höhere Bildungsanstalten für Elementarpädagogik
    • Bundesinstitut für Sozialpädagogik 
    • Bundesinstitut für Gehörlosenbildung in Wien
    • Bundes-Blindenerziehungsinstitut
    • Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule des Bundes eingegliedert sind.

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Bedürftigkeit sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Öffentliche Pflichtschulen (Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Berufsschule) sind nicht erfasst. Schülerinnen/Schüler dieser Schulen wenden sich bitte für allfällige Förderungsmöglichkeiten an den Schulerhalter (Gemeinde, Land et cetera).

Fristen

Es ist zweckmäßig, den Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung zu stellen.

Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen ist der 30. April des jeweiligen Schuljahres.

Zuständige Stelle

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen muss bei der zuständigen Beihilfenbehörde gestellt werden. Das ist, abhängig von der Schulart, die Bildungsdirektion (BMB) des jeweiligen Bundeslandes oder das Bundesministerium für Bildung (BMB).

Besucht die Schülerin/der Schüler eine allgemein bildende höhere Schule, eine berufsbildende mittlere und höhere Schule oder eine Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes für den Antrag zuständig.

Für folgende Schulen beziehungsweise Anstalten ist das Bildungsministerium für Bildung (BMB), 1010 Wien, Minoritenplatz 5, T: +43 1 53120-2001, zuständig:

  • Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien V, Spengergasse
  • Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XIV, Leyserstraße
  • Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XVII, Rosensteingasse
  • Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XX, Wexstraße
  • Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau/Schönbrunn
  • Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden
  • Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
  • Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule des Bundes eingegliedert sind

Verfahrensablauf

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung kann online oder in Papierform gestellt werden. Er muss samt den erforderlichen Nachweisen bis 30. April des jeweiligen Schuljahres bei der jeweils zuständigen Beihilfenbehörde eingebracht werden.

Online-Antrag

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung kann online mittels ID Austria (id-austria.gv.at) gestellt werden. Bitte beachten Sie auch hier die Antragsfrist.

Online-Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung

Für eine Online-Antragstellung ist es erforderlich, eine von der Schule unterzeichnete Schulbestätigung hochzuladen:

Schulbestätigung Schulveranstaltungsunterstützung (PDF, 56 KB)

Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrages können Sie unter status.schuelerbeihilfe.at abfragen. Voraussetzung ist, dass  Sie eine E-Mail mit Ihrer Status-ID erhalten haben.

Papierantrag

Die Antragsformulare sind auf der Website des BMB abrufbar.

  • Antragsformular SUA: Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (SUA)
    Wird der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gleichzeitig mit einem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe gestellt, ist das Formular SUA zu verwenden und dem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe beizulegen. 
  • Antragsformular SUB: Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (SUB) 
    Wird nur ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gestellt, ist das Formular SUB zu verwenden.
Hinweis:

Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer Erziehungsberechtigten/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 23.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung