Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Familienverfahren – Asyl
Allgemeines
Stellen mehrere Familienangehörige einen Antrag auf internationalen Schutz, werden die Verfahren gemeinsam geprüft. Jedes Familienmitglied erhält aber einen eigenen Bescheid.
Mit der Einbringung eines Antrags auf internationalen Schutz durch eine Antragstellerin/einen Antragsteller, gilt ein Antrag auf internationalen Schutz auch für jedes im Bundesgebiet aufhältige minderjährige ledige Kind dieser Person als gestellt und eingebracht.
Liegen bei einer/einem Familienangehörigen die Voraussetzungen für die Zuerkennung von internationalem Schutz vor, dann bekommen die anderen Familienangehörigen denselben Schutzstatus.
Als Familienangehörige zählen:
- der Elternteil einer minderjährigen Antragstellerin/eines minderjährigen Antragstellers oder einer/eines Statusberechtigten
- die Ehegattin/der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner einer Antragstellerin/eines Antragstellers oder einer/eines Statusberechtigten, sofern die Ehe oder eingetragene Partnerschaft bereits vor der Einreise bestanden hat
- zum Zeitpunkt der Antragstellung ledige minderjährige oder abhängige Kinder einer Antragstellerin/eines Antragstellers oder einer/eines Statusberechtigten
- die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen ledigen Antragstellers/einer Antragstellerin oder eines/einer Statusberechtigten, sofern die gesetzliche Vertretung bereits vor der Einreise bestanden hat
Nachgeborene Kinder
Wird ein Kind einer antragstellenden Person bzw. einer/eines rechtskräftig negativ entschiedenen Fremden, die/der sich unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und dessen/deren Aufenthalt nicht geduldet ist, in Österreich (nach Antragstellung eines Elternteils) geboren, so muss der Elternteil die Geburt des Kindes binnen zwei Wochen dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) anzeigen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, einen schriftlichen Asylantrag für das nachgeborene Kind bei einer Regionaldirektion des BFA zu stellen, sofern die Eltern Schutzberechtigte sind.
Mit Einlangen der Geburtsanzeige beim BFA bzw. sobald das Bundesamt auf sonstige Weise Kenntnis von der Geburt erlangt, gilt der Antrag auf internationalen Schutz für das Kind einer antragstellenden Person oder einer/eines Fremden, die/der sich nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und deren/dessen Aufenthalt im Bundesgebiet nicht geduldet ist, als gestellt und eingebracht.
Sofern keine eigenen Fluchtgründe vorgebracht werden, werden derartige Anträge im Familienverfahren entschieden und derselbe Schutzstatus wie dem Elternteil zuerkannt.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Nach Möglichkeit Vorlage des Aufenthaltstitels nach Art 24 Status-VO, der gültigen Aufenthaltsberechtigungskarte bzw. Karte für subsidiär Schutzberechtigte oder der ersten Seite des Asylbescheids des Elternteils in Kopie
Zuständige Stelle
Jede Regionaldirektion des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
Kosten
Keine
Weiterführende Links
- Befragungsformular im Familienverfahren (BFA) (in mehreren Sprachen)
- Informationen zur Familienzusammenführung (Rotes Kreuz)
- Refugee-Guide deutsch (BMI)
- Refugee-Guide english (BMI)
- Informationsbroschüre "Asylverfahren in Österreich" deutsch (BFA)
- Informationsbroschüre "Asylverfahren in Österreich" englisch (BFA)
- Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
- Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – Standorte (BFA)
- Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland (BMEIA)
