Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Gehaltsverpfändung
Das wichtigste Sicherungsmittel, das bei so gut wie allen Krediten an Privatpersonen vereinbart wird, ist die Lohn- oder Gehaltsverpfändung. Dabei wird die Kreditgeberin/der Kreditgeber berechtigt, bei Zahlungsverzug auf die Lohn- oder Gehaltsansprüche der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers wie bei einer Gehaltsexekution zuzugreifen (auch das für die Kreditnehmerin/den Kreditnehmer verbleibende Existenzminimum wird in gleicher Weise wie bei einer gerichtlichen Exekution berechnet). Bei Krediten zur kurz- oder mittelfristigen Finanzierung von Konsumgütern reicht die Gehaltsverpfändung je nach den Einkommensverhältnissen oft als Sicherheit aus, aber in vielen Fällen wird zusätzlich die Bürgschaft einer Angehörigen/eines Angehörigen gefordert.
Die Verpfändung der Lohn- und Gehaltsansprüche wird der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber gegenüber erst zum Zeitpunkt der Offenlegung wirksam. Bei mehreren Verpfändungen oder auch Gehaltsexekutionen ist daher der Zeitpunkt der Mitteilung an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber maßgeblich.
Wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber von der Kreditaufnahme nicht erfahren soll, muss eine "stille Verpfändung" vereinbart werden. Die "stille Verpfändung" wird der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber erst dann mitgeteilt, wenn es bereits zu einem Zahlungsverzug gekommen ist.
Weiterführende Links
Lohn- und Gehaltspfändung (→ Konsumentenfragen.at)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion