Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Zugangsbeschränkungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Zugangsbeschränkungen sind für folgende Studienrichtungen möglich:
- Humanmedizin
- Zahnmedizin
- andere medizinische Studien
- Psychologie
- Veterinärmedizin
- in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 71b UG (Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Erziehungswissenschaft, Fremdsprachen, Informatik, Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung allgemein/Wirtschaftswissenschaft, Pharmazie, Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Recht)
- in den in § 143 Abs. 92 UG genannten Studienfeldern an einzelnen Universitätsstandorten
Das Rektorat der jeweiligen Universität entscheidet über den Modus einer allfälligen Zugangsbeschränkung: Das Gesetz ermöglicht ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder ein Auswahlverfahren nach der Zulassung bis längstens zwei Semester nach der Zulassung. In der Regel findet ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung statt. Genaue Informationen sind an den jeweiligen Universitäten zu erfragen.
In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden.
Für sportwissenschaftliche Studien und das Lehramtsstudium in diesen Fächern muss die sportliche Eignung nachgewiesen werden
Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.
EU-Staatsangehörige sind österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürgern grundsätzlich gleichgestellt.
Zuständige Stelle
Die Studienabteilung der jeweiligen Universität
Zusätzliche Informationen
Auskünfte über allgemeine Fragen der Zulassung sowie über die Anerkennung von Reifeprüfungszeugnissen und Prüfungen erteilt Ihnen das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung