Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Exekutionstitel

Um Zwangsmittel einsetzen zu können, benötigt der Gläubiger zunächst einen einen sogenannten Exekutionstitel (auch vollstreckbarer Titel genannt). Dieser muss einen Leistungsbefehl enthalten.

Exekutionstitel sind bestimmte Akte oder Urkunden, die je nach Entstehungsart in gerichtliche, verwaltungsbehördliche und nichtbehördliche Exekutionstitel unterteilt werden können.

Als Exekutionstitel kommen u.a. in Betracht:

  • gerichtliche Exekutionstitel
    • Urteile und Beschlüsse der Zivilgerichte im streitigen Zivilverfahren, wenn sie rechtskräftig sind oder zumindest kein die Exekution hemmendes Rechtsmittel besteht
    • Zahlungsbefehle im Mahnverfahren, wenn kein Einspruch mehr erhoben werden kann
    • Unterlassungsaufträge zur Entfernung persönlichkeitsrechtsverletzender Inhalte aus dem Internet, wenn nicht rechtzeitig Einwendungen erhoben wurden oder wenn sie vorläufig vollstreckbar sind
    • gerichtliche Aufkündigungen und gerichtliche Übergabe- und Übernahmeaufträge im Bestandverfahren (Räumungstitel), wenn nicht rechtzeitig Einwendungen erhoben wurden
    • bestimmte vollstreckbare Beschlüsse im Außerstreitverfahren und im Insolvenzverfahren
    • bestimmte rechtskräftige Erkenntnisse der Strafgerichte (insbesondere betreffend Verfall, Konfiskation, Einziehung, Verfahrenskosten und Privatbeteiligtenansprüche)
    • von Zivil- und Strafgerichten verhängte Geldstrafen oder Geldbußen
    • Schiedssprüche, wenn keine Anfechtung mehr möglich ist
  • verwaltungsbehördliche Exekutionstitel
    • vollstreckbare Entscheidungen und Bescheide der Verwaltungsbehörden sowie vollstreckbare Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte und des Verfassungsgerichtshofes (einschließlich Entscheidungen betreffend Geldstrafen, Geldbußen und Verfahrenskosten)
    • bestimmte Bescheide der Sozialversicherungsträger
    • vollstreckbare Zahlungsaufträge und Rückstandsausweise (u.a. über direkte Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge)
  • nichtbehördliche Exekutionstitel

Rechtsgrundlage

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
Letzte Aktualisierung: 01.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion