Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Kurzparkzonen

Für das Abstellen und Parken von mehrspurigen Fahrzeugen in Kurzparkzonen können Gebühren (z.B. in Form von Parkscheinen) eingehoben werden. Diese sind allerdings nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, sondern beruhen auf landesrechtlichen Regelungen.

Kurzparkzonen können für bestimmte Straßen, Straßenteile oder für ein bestimmtes Gebiet ("flächendeckende Kurzparkzone") verordnet werden. Sie sind durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet und können, müssen aber nicht, zusätzlich durch blaue Bodenmarkierungen hervorgehoben sein. Die Aufstellung der entsprechenden Verkehrsschilder alleine genügt. Gilt die Kurzparkzone für ein ganzes Gebiet, kann zusätzlich bei jeder Einfahrtstraße eine blaue Quermarkierung mit der Aufschrift "Zone" angebracht sein.

Inhaberinnen/Inhaber eines Parkausweises gemäß § 29b StVO dürfen mit selbstgelenkten oder von ihnen als Mitfahrerinnen/Mitfahrer benutzten Fahrzeugen in einer Kurzparkzone unbeschränkt und in den meisten Bundesländern auch kostenlos parken.

Rechtsgrundlagen

§§ 25, 29b Straßenverkehrsordnung (StVO)

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie