Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Allgemeines zum Weltkulturerbe

Das UNESCO-Weltkulturerbe zum Schutz des Kulturerbes und Naturerbes der Welt ist ein internationales Übereinkommen zwischen derzeit 193 Vertragsstaaten, das bereits seit 1972 besteht. Österreich hat es im Jahr 1992 unterzeichnet. Es gilt seit 1993.

Das Welterbe soll den Schutz von Kulturerben und Naturerben garantieren, die zunehmend von Zerstörung bedroht sind.

Die Liste der Welterben umfasst 1.154 Stätten aus 167 Ländern. Davon sind 897 Kulturstätten und 218 Naturstätten. 39 Stätten gehören sowohl zum Kulturerbe als auch zum Naturerbe.

Unter Kulturerbe versteht man Denkmäler, Gebäudeensembles und Stätten, wie Kunstwerke und Industriedenkmäler. Das Naturerbe umfasst Naturgebilde, geologische Formationen und Gebiete, in denen bedrohte Tiere und Pflanzen leben, sowie Naturgebiete und Naturstätten.

In Österreich befinden sich zwölf Stätten des Welterbes:

  • Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut (Oberösterreich)
  • Historisches Zentrum der Stadt Salzburg
  • Schloss und Gärten von Schönbrunn (Wien)
  • Semmeringeisenbahn (Niederösterreich/Steiermark)
  • Stadt Graz – Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg (Steiermark)
  • Wachau (Niederösterreich)
  • Historisches Zentrum von Wien (seit 2017 auf der "Liste des gefährdeten Erbes der Welt")
  • Fertő-Neusiedler See (Burgenland)
  • Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen
  • Alte Buchenwälder und Buchenwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas
  • Great Spa Towns of Europe (Niederösterreich)
  • Grenzen des Römischen Reiches - Donaulimes (Oberösterreich/Niederösterreich/Wien)

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 23. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion