Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit dem Parlament, dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerebene) das zentrale Organ der Europäischen Union. Sie erstellt Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften. Sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie die politischen Maßnahmen umsetzt und die Mittel der Europäischen Union verwaltet. Die Europäische Kommission verfügt als zentrale Aufgabe über das Initiativrecht, d.h. das Recht, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die in der Folge vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden können.
Aufgaben der Europäischen Kommission
Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:
- dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
- den EU-Haushaltsplan verwaltet
- gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
- die EU auf internationaler Ebene vertritt
Initiativrecht
Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).
Haushaltsplan
Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.
EU-Recht
Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.
Vertretung der EU
Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.
Zusammensetzungen der Europäischen Kommission
Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.
Eine Liste der Mitglieder der Europäischen Kommission "von der Leyen" und deren Aufgaben findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Sitz und Vertretung
Die Europäische Kommission hat ihren Hauptsitz in Brüssel bzw. Luxemburg. Sie verfügt außerdem über Büros (sogenannte "Vertretungen") in allen EU-Mitgliedstaaten sowie über Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Artikel 17 und 18 EU-Vertrag
- Artikel 244 bis 250 AEUV
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion