Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Das gesetzliche Erbrecht der Ehepartner und eingetragenen Partner
Die Ehepartnerin/der Ehepartner und die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner der Verstorbenen/des Verstorbenen haben ein gesetzliches Erbrecht.
Die Höhe des Erbes hängt davon ab, neben welchen Verwandten die Ehepartnerin/der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner erbt.
- Hinterlässt die/der Verstorbene Kinder und/oder Nachkommen dieser Kinder (1. Parentel), erbt die Ehepartnerin/der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner neben diesen und erhält ein Drittel.
- Hinterlässt die/der Verstorbene keine Kinder und gibt es auch keine lebenden Nachkommen dieser Kinder, erbt die Ehepartnerin/der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner neben den Eltern der Verstorbenen/des Verstorbenen (2. Parentel). Die Ehepartnerin/der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner erhält in diesem Fall zwei Drittel. Geschwister haben in diesem Fall kein Erbrecht.
- In den übrigen Fällen erbt die Ehepartnerin/der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner die ganze Verlassenschaft.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
