Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Personen, die eine nahe Angehörige/einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 in häuslicher Umgebung pflegen, können sich kostenlos in der Pensionsversicherung freiwillig selbst versichern. Die Beiträge hierfür übernimmt der Bund (so wie bei der begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung). Die pflegende Angehörige/der pflegende Angehörige hat daher keinen Beitrag zu leisten.
Diese begünstigte Selbstversicherung kann auch neben einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit bestehen.
Voraussetzungen
- Bei der zu pflegenden Person muss es sich um eine nahe Angehörige/einen nahen Angehörigen handeln
- Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Pflegegeld – zumindest in der Stufe 3 haben
- Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen und die Arbeitskraft der Pflegerin/des Pflegers erheblich beanspruchen
- Der Wohnsitz der Pflegerin/des Pflegers muss sich während des Zeitraums der Pflegetätigkeit im Inland befinden
Zuständige Stelle
Den Antrag auf Selbstversicherung müssen Sie grundsätzlich bei der Pensionsversicherung (→ PV) einbringen. Der Versicherungsträger wird Sie über die weiteren Details, wie etwa die erforderlichen Unterlagen, beraten.
Zusätzliche Informationen
Bei einem Pflegefall kann jeweils nur eine Person selbst versichert sein. Die Pflege in häuslicher Umgebung wird durch einen zeitweiligen stationären Pflegeaufenthalt der pflegebedürftigen Person nicht unterbrochen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz