Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Befreiung vom ORF-Beitrag
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.
Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.
Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen.
Hinweis
Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiterhin aufrecht.
Voraussetzungen
Wer einen Antrag stellt, muss
- volljährig sein,
- darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung bzw. der Zuschussleistung vorgeschoben sein und
- den Hauptwohnsitz an der Adresse haben, für die die Befreiung gelten soll.
Das Haushaltsnettoeinkommen (→ OBS) aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Anspruchsberechtigt sind Personen eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
- Lehrlingsentschädigung/Lehrlingseinkommen
- Pflegegeld
- Pension
- Studienbeihilfe/Schulbeihilfe
- Mindestsicherung
- Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Hilfsbedürftigkeit)
Anspruchsberechtigt sind außerdem gehörlose Personen.
Zuständige Stelle
ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS)
(ehemalige GIS)
Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr)
Weitere Informationen zum → Kontakt mit der OBS finden Sie auf deren Website.
Verfahrensablauf
Antrag auf Befreiung
Ein Online-Tool auf der Website der OBS führt Sie durch das zweistufige Verfahren der Befreiung:
- Stufe 1: Prüfung der gesetzlichen Anspruchsgrundlage (Grunddaten)
- Stufe 2: Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens (Eingaben)
Unter dem Punkt "Vervollständigen" haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für einen Befreiungsantrag zu ergänzen.
Am Ende stehen ein Befreiungsantrag, eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen sowie das Ergebnis der Berechnung personalisiert für Sie unter "Download" bereit.
Wenn Sie Ihre Daten nicht mithilfe des Befreiungsrechners vervollständigen möchten, steht das Antragsformular zum Download zur Verfügung.
Begünstigungsende – Wegfall der Begünstigung
Der Wegfall der Voraussetzung für die Begünstigung muss der OBS umgehend gemeldet werden.
Die Entziehung einer Befreiung kann rückwirkend mit dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, an dem die Voraussetzung für die Begünstigung weggefallen ist.
Jedenfalls erlischt die Begünstigung durch:
- Verzicht, Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit
- Abmeldung der Hauptwohnsitzadresse
- Übersiedlung
- Ablauf des Befreiungszeitraums
- Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Kommunikationsdienstes
- Entziehung oder missbräuchliche Weitergabe des Kommunikationsdienstes an Dritte
Zusätzliche Informationen
- ORF-Beitrag
- ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS)
- Haushaltsnettoeinkommen (→ OBS)
- Befreiung (→ OBS)
- Befreiungsrechner (→ OBS)
- Änderung – Name, Adresse, Zahlungsweise (→ OBS)
Rechtsgrundlagen
- ORF-Beitrags-Gesetz
- ORF-Gesetz (ORF-G)
Zum Formular
- Online-Tool für das zweistufige Verfahren der Befreiung ("Befreiungsrechner") (→ OBS)
- Antragsformulare (→ OBS)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion