Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Befreiung vom ORF-Beitraginkl. Anspruch auf Strom-Sozialtarif, Zuschussleistung Telefon, EAG-Kostenbefreiung
Allgemeine Informationen
Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.
Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.
Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen.
Seit 1. April 2026 können private Haushalte mit einer aufrechten Befreiung vom ORF-Beitrag zusätzlich den Strom-Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis) erhalten. Das gilt jedoch nicht für Studierende. Im März 2026 versendete die OBS dazu Informationsschreiben an vom ORF-Beitrag befreite Haushalte.
Zudem sind ein Telefonzuschuss bei Verwendung für private Zwecke und eine EAG-Kostenbefreiung möglich.
Die EAG-Kosten-Deckelung kommt für einkommensschwache Haushalte in Frage, die nicht zu einer anspruchsberechtigten Personengruppen gehören.
Voraussetzungen
Eine Befreiung oder ein Zuschuss ist möglich, wenn Sie einer gesetzlich anerkannten Anspruchsgruppe angehören.
Anspruchsberechtigt sind:
- Personen, die Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz beziehen
- Personen, die Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz oder eine vergleichbare Leistung beziehen
- Personen, die Mindestsicherung (ehem. Sozialhilfe) beziehen
- Personen, die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Personen, die Studienbeihilfe oder Schülerbeihilfe beziehen
Hinweis: Studierende sind beim Strom-Sozialtarif ausgenommen. - Personen, die Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit beziehen
- Personen, die Pension beziehen
- Personen, die Lehrlingsentschädigung/Lehrlingseinkommen erhalten
- gehörlose und schwer hörbehinderte Personen
Neben der Anspruchsberechtigung ist auch das Haushaltsnettoeinkommen ausschlaggebend. Das Haushaltsnettoeinkommen (OBS) aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Mit dem Befreiungsrechner (OBS) können Sie einfach und unverbindlich prüfen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung erfüllen.
Zuständige Stelle
ORF-Beitrags Service GmbH (OBS)
(ehemalige GIS)
Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr)
Weitere Informationen zum Kontakt mit der OBS finden Sie auf deren Website.
Verfahrensablauf
Antrag auf Befreiung, Zuschuss oder Deckelung
Mit einem Antrag können mehrere Unterstützungen gleichzeitig geprüft werden.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
Entweder Sie vervollständigen Ihre Daten mithilfe des Befreiungsrechners oder Sie verwenden das entsprechende Antragsformular. - Unterschreiben Sie das Formular.
- Legen Sie alle erfoderlichen Unterlagen bei (Scan oder Kopie).
- Übermitteln Sie den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Stelle.
Der Befreiungsrechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, ob ein Anspruch besteht. Sie erhalten Ihren persönlichen Befreiungsantrag, eine Checkliste und das Ergebnis direkt zum Download.
Hinweis:Beim Telefonzuschuss ist ein übermittelter Gutschein an den Telefonanbieter weiterzuleiten.
Begünstigungsende – Wegfall der Begünstigung
Die Begünstigung endet, wenn einer der folgenden Punkte eintritt:
- Ablauf des Befreiungs- oder Zuschuss-Zeitraums
(Eine Befreiung oder Zuschussleistung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt.) - Tod, Verzicht oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit
- bei Telefonzuschuss: Übertragung oder Kündigung des Kommunikationsdienstes
- Umzug an eine andere Adresse
- Entziehung – Wegfall der Voraussetzungen für die Begünstigung (Anspruchsgrundlage oder Einkommen nicht mehr erfüllt)
Fällt die Begünstigung weg, wird der ORF-Beitrag wieder vorgeschrieben bzw. entfällt der Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis), der Telefon-Zuschuss oder die EAG-Kostenbefreiung.
Die OBS informiert Sie rechtzeitig vor Ablauf der Befreiung oder der Zuschussleistung mittels Ablaufverständigung. So haben Sie die Möglichkeit, einen Folgeantrag zu stellen.
Änderungen Ihrer persönlichen Situation müssen Sie der OBS melden (z.B. Name, Adresse). Wenn sich Ihr Einkommen ändert, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
Zusätzliche Informationen
- ORF-Beitrag
- Haushaltsnettoeinkommen (OBS)
- Befreiungsrechner (OBS)
- Informationen rund um Befreiung, Zuschuss und Deckelung (OBS)
- Fragen und Antworten rund um Befreiung, Zuschuss und Deckelung (OBS)
- Änderungen bekanntgeben – rund um Befreiung und Zuschuss (OBS)
- Änderungen bekanntgeben – Name, Adresse, Zahlungsweise (OBS)
- FAQ zum Sozialtarif (BMWET)
Rechtsgrundlagen
- ORF-Beitrags-Gesetz
- ORF-Gesetz (ORF-G)
