Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Übertritt in staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften
Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Aufnahme von Erwachsenen in einzelne staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (alphabetisch geordnet) aufgezählt. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht alle Bekenntnisgemeinschaften enthält. Die angeführten Voraussetzungen beruhen auf Angaben der zentralen Stellen der einzelnen Bekenntnisgemeinschaften, sind jedoch nicht als zwingend anzusehen.
- Bahá'í – Religionsgemeinschaft Österreich (Bahai)
- Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich (Christengemeinschaft)
- Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich (HRÖ)
- Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich (Kirche der STA)
- Weiterführende Links
Bahá'í – Religionsgemeinschaft Österreich (Bahai)
Der Beitritt zur Bahá'í – Religionsgemeinschaft Österreich (Bahai) erfolgt durch das Ausfüllen einer Erklärungskarte. Die Beitretende/der Beitretende erklärt, dass sie/er mit den Geboten der Religion einverstanden ist und an den Gründer der Religion und seine Gesetze glaubt. Gleichzeitig werden auch die persönlichen Daten aufgenommen. Die Führung aller Mitgliederdaten erfolgt durch das zentrale Sekretariat in Wien.
Der Wiedereintritt in die Bahá'í – Religionsgemeinschaft Österreich erfolgt auf dieselbe Art und Weise.
Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich (Christengemeinschaft)
Entscheidend für die Mitgliedschaft bei der Christengemeinschaft ist die bewusste freie Entscheidung der Gläubigen/des Gläubigen, der Bekenntnisgemeinschaft beizutreten. Wer sich zu einer Aufnahme in die Bekenntnisgemeinschaft entscheidet, führt Aufnahmegespräche mit einer Priesterin/einem Priester.
Die Christengemeinschaft kennt keine Erwachsenentaufe, getauft werden nur Säuglinge bzw. Kinder. Allerdings muss dann im Erwachsenenalter über eine bewusste Mitgliedschaft bei der Christengemeinschaft entschieden werden. Auch ohne (Kinder-)Taufe können Personen am sakramentalen Leben der Christengemeinschaft teilnehmen.
Je nach Gewohnheit der einzelnen Gemeinden wird ein Kirchenbuch mit den persönlichen Daten der Gläubigen/des Gläubigen geführt. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge kann von den Gläubigen selbst bestimmt werden.
Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich (HRÖ)
Mitglieder der Hinduistischen Religionsgesellschaft in Österreich sind nicht nur in die Religionsgemeinschaft hinein geborene Hindus, sondern laut Verfassung der HRÖ auch jene, die durch Überzeugung Hindu geworden sind, oder durch Einweihung in einen hinduistischen Glaubensweg aufgenommen wurden.
Eine Aufnahme als Mitglied der HRÖ ist über schriftlichen oder persönlichen Kontakt möglich.
Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich (Kirche der STA)
Die Vorbereitung zur Aufnahme in die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich geschieht im Rahmen einer biblischen Unterweisung. Die eigentliche Voraussetzung für die Aufnahme der Gläubigen/des Gläubigen ist die "Unterweisung", das ist die Zustimmung zu den Glaubensinhalten der Bekenntnisgemeinschaft. Personen, die bereits eine Erwachsenentaufe erhalten haben, werden im Rahmen einer Feier, bei der das Taufbekenntnis ausgesprochen wird, aufgenommen. Alle anderen Gläubigen werden getauft, d.h. auch jene, die bereits als Säuglinge getauft worden sind.
Die jeweilige Kirchengemeinde nimmt die persönlichen Daten der Gläubigen/des Gläubigen auf. Die Mitgliedschaft wird dann auf dem Taufschein vermerkt.
Weiterführende Links
- Bahá'í – Religionsgemeinschaft Österreich (→ Bahai)
- Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich (→ Christengemeinschaft)
- Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (→ ISGÖ)
- Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich (→ Kirche der STA)
- Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich (→ Pfk Gem.Gottes iÖ)
- → Vereinigungskirche in Österreich
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