Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Altersteilzeitgeld
Wenn Sie mit Ihrer Dienstgeberin/Ihrem Dienstgeber eine sogenannte Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt vereinbart haben, erhalten Sie ein der verringerten Arbeitszeit entsprechendes Arbeitseinkommen sowie einen Lohnausgleich. Das Arbeitsmarktservice ersetzt der Dienstgeberin/dem Dienstgeber (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) einen Teil der finanziellen Aufwendungen (Lohnausgleich und Sozialversicherungsbeiträge), die ihr/ihm durch Ihren Übertritt in die Altersteilzeit über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit hinaus zusätzlich entstehen. Ihre Dienstgeberin/Ihr Dienstgeber muss daher nur noch einen Teil Ihres Lohnes aufbringen, der andere Teil kommt vom Arbeitsmarktservice.
Ab 1. Jänner 2024 erfolgt eine stufenweise Reduzierung des abzugeltenden Aufwandes bei der Altersteilzeit in Form einer Blockzeitvereinbarung. Der abzugeltende Anteil wird von 2024 bis 2027 von derzeit 50 Prozent auf 20 Prozent sinken (pro Jahr um 7,5 Prozentpunkte) und danach pro Jahr um 10 Prozentpunkte. Für Altersteilzeitvereinbarungen in der Blockzeitvariante, deren Laufzeit ab dem Jahr 2029 beginnt, gebührt somit kein Altersteilzeitgeld (Aufwandsabgeltung) mehr.
Ferner wird die Teilpension in die Altersteilzeit integriert. Das Arbeitsmarktservice ersetzt (wie bisher) der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber bei Vereinbarung einer Altersteilzeit mit Personen, die einen Anspruch auf Korridorpension haben, die gesamten finanziellen Aufwendungen.
Online-Ratgeber und -Rechner
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§§ 27 bis 28 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft